Psychiatrische Versorgung

Unabhängige Anlaufstellen für psychisch kranke Menschen zur Stärkung ihrer Patientenrechte

Symbolbild; Ernstes Gespräch zwischen Mann und Frau
Symbolbild

Auf Landesebene: Ombudsstelle

Entsprechend den Vorgaben des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes – kurz PsychKHG – wurde auf Initiative der Landesregierung eine Ombudsstelle auf Landesebene eingerichtet. Sie berät die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) insbesondere bei komplexen Fragestellungen, die auf Kreisebene nicht gelöst werden konnten. Als unabhängige Institution ist die Ombudsstelle dabei nicht an Weisungen gebunden.

Außerdem stellt die Ombudsstelle die landesweite Erfassung von Unterbringungs- und Zwangsmaßnahmen in den psychiatrischen Einrichtungen sicher. Die Informationen werden in einem neu eingerichteten Melderegister zentral und in anonymisierter Form gespeichert.

Mindestens einmal in der Legislaturperiode berichtet die Ombudsstelle dem Landtag über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Dadurch trägt sie zur Qualitätssicherung und einer hohen Transparenz im psychiatrischen Versorgungssystem bei.

Kontakt:

ombudsstelle-psychkhg@sm.bwl.de

Vor Ort: Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen)

In den Stadt- und Landkreisen werden psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen durch die unabhängigen Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) unterstützt. Diese helfen und vermitteln kostenfrei bei Beschwerden zwischen Betroffenen und psychiatrischen Einrichtungen. Darüber hinaus informieren sie über wohnortnahe Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Die IBB-Stellen setzen sich mindestens aus einer Vertretung der Psychiatrie-Erfahrenen, der Angehörigen sowie einer Person mit professionellem Hintergrund im psychiatrischen Versorgungssystem zusammen. So können Erfahrungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln eingebracht und die Betroffenen auf diese Weise entsprechend ihren Bedürfnissen beraten werden. Der Austausch auf Augenhöhe mit den Patienten und Betroffenen trägt zudem entscheidend zu erfolgreichen Problemlösungen und gegenseitigem Verständnis bei. 

Die ehrenamtlichen Tätigen können sich durch Qualifizierungsmaßnahmen weiterbilden, die durch das Sozialministerium organsiert werden. Ein Merkblatt und ein Konzeptblatt zu den Qualifizierungsmaßnahmen finden Sie unter Downloads: IBB-Qualifizierung.

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