Selbsthilfegruppen

Förderung der Selbsthilfe chronisch Kranker

Zur Unterstützung der Selbsthilfegruppen werden vom Sozialministerium Baden-Württemberg bereits seit Jahren gezielt staatliche Fördermittel bereitgestellt, ohne dass auf die inhaltlichen Aktivitäten der Selbsthilfegruppen Einfluss genommen wird.

Seit dem 1. Januar 2008 erfolgt die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch die Krankenkassen auf der Grundlage der Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 20. August 2018 über zwei Förderstränge. In die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung müssen die Krankenkassen mindestens 50 % der Fördermittel einbringen. Der Rest kann über die kassenindividuelle Förderung von den Krankenkassen einzeln vergeben werden.

Das Land fördert die Arbeit der Selbsthilfegruppen chronisch kranker Menschen durch Zuwendungen. Die Förderung dient dem Ziel, wichtige Impulse für die Krankheitsbewältigung chronisch kranker Menschen zu setzen. Die Zuwendungen werden gemäß der §§ 23 und 24 der Landeshaushaltsordnung und der dazu geltenden Verwaltungsvorschriften gewährt.

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