Leichte Sprache

Was macht der Landes-Behinderten-Beirat?

Der Landes-Behinderten-Beirat berät
die Regierung von Baden-Württemberg.
Der Behinderten-Beirat möchte:

  • Menschen mit Behinderung sollen gleich-berechtigt sein.

  • Sie sollen eigene Entscheidungen treffen dürfen.

  • Und sie sollen an der Gesellschaft teilhaben.



Bald gibt es ein neues Gesetz.
Es heißt: Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
In dem Gesetz steht:

  • Welche Aufgaben der Behinderten-Beirat hat.

  • Was der Behinderten-Beirat machen darf.

  • Und wer im Behinderten-Beirat Mitglied ist.



Das Gesetz gibt es noch nicht.
Aber den Behinderten-Beirat gibt es schon.
Die Mitgliederliste können Sie auf dieser Internet-Seite anschauen.



Dem Behinderten-Beirat ist ganz wichtig,
dass die UN-Behinderten-Rechts-Konvention umgesetzt wird.
Das ist eine schwierige Aufgabe.
Der Behinderten-Beirat hat schon viel versucht.

Zum Beispiel:
Der Rund-Funk soll mehr darauf achten, dass Menschen mit
Behinderung ihn hören und sehen können.
Rund-Funk ist Radio und Fernsehen. Aber im neuen Vertrag
zwischen der Regierung und dem Rund-Funk steht nur:
Der Rund-Funk muss Menschen mit Behinderung
weniger benachteiligen.
Der Behinderten-Beirat findet:
Das reicht nicht aus!


Außerdem will der Behinderten-Beirat:
Es soll mehr Sonder-Pädagogen geben.
Sonder-Pädagogen sind Lehrer für Menschen mit Behinderung.
Und die Lehrer sollen eine bessere Ausbildung bekommen.
Beide Beschlüsse können Sie auf dieser Internet-Seite anschauen.

Übersetzung und Prüfung in Leichter Sprache:
Fach-Zentrum für Leichte Sprache
Telefon: 0821 - 56 06 410
E-Mail: leichte-sprache@cab-b.de
Internet: www.cab-b.de

Wir sind Mitglied im Verein Netzwerk für Leichte Sprache.

Von wem sind die Bilder:
Blaues Easy-to-Read-Logo: Inclusion Europe
Grafiken: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013

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