Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Benachteiligung verhindern und beseitigen

Junge Menschen im Büro

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, das auf der Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien basiert, ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu verhindern oder zu beseitigen.

Wichtige Urteile zum AGG
  • Rechtsprechung

Wichtige Urteile zum AGG

In unserer Übersicht finden Sie wichtige Entscheidungen von Gerichten zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) in Beruf und Alltag.

Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg
  • Rat und Information

Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS)

Menschen werden aus verschiedenen Gründen schlechter behandelt als andere. Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg unterstützt als erste Anlaufstelle alle, die sich diskriminiert fühlen.

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