12. Integrationsministerkonferenz

Aufgaben und Ziele

Die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (IntMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder auf dem Gebiet der Integration. Des Weiteren dient sie der Zusammenarbeit und Koordination mit dem Bund – unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrates als Verfassungsorgan.

Die IntMK berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie koordiniert und fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern. Die für die Integration zuständige Bundesministerin oder der für Integration zuständige Bundesminister und die oder der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration nehmen als Gäste an den Sitzungen teil.

Jeweils zum 1. Oktober des Jahres wechselt der Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. Die Geschäftsführung wird von dem jeweiligen Vorsitzland wahrgenommen. Einmal im Jahr findet eine Hauptkonferenz statt. Bei aktuellem Bedarf werden Sonderkonferenzen durchgeführt.

„Einheit im Ziel - Vielfalt der Wege“

Die nächste Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder findet am 16. und 17. März 2017 in Friedrichshafen am Bodensee unter dem Vorsitz Baden-Württembergs statt.

Zwischen den Ländern bestehen Unterschiede im Hinblick auf die Größe der Bevölkerung mit Zuwande-rungsgeschichte, ihrer Zusammensetzung bezüglich der vorhandenen integrationspolitischen Infrastruktur und die integrationspolitischen Maßnahmen. Ihre integrationspolitische Zusammenarbeit haben die Länder deshalb unter das Prinzip „Einheit im Ziel - Vielfalt der Wege“ gestellt.

Die Themen, mit denen sich die IntMK auch in Zukunft intensiv auseinandersetzen wird, sind vielfältig und reichen von Fragen der Zuwanderung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bis hin zum Ausbau und der praktischen Umsetzung der Willkommens- und Anerkennungskultur insbesondere bei der Aufnahme von Flüchtlingen.

Entstehung der IntMK

Mit der Einladung der Bundeskanzlerin zum Integrationsgipfel am 14. Juli 2006 ist ein von allen staatlichen Ebenen und der Zivilgesellschaft geführter Diskussionsprozess eingeleitet worden, den es in dieser Breite und Intensität bisher in Deutschland nicht gab und der zum Nationalen Integrationsplan (NIP) führte. Die Länder haben sich daran als maßgebliche Akteure der Integrationspolitik von Beginn an aktiv beteiligt. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat daraufhin am 22. März 2007 die für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder beauftragt, unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein den Beitrag der Länder für den Nationalen Integrationsplan (NIP) zu erarbeiten.

Am 27. April 2007 fand die 1. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder in Düsseldorf statt. Im Vorfeld der 1. Konferenz wurden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Integrationspolitik der Länder im Dokument „Integrationspolitische Schwerpunktsetzungen und Zielbestimmungen der Länder“ zusammengetragen.

Der erste Ausdruck der gemeinsamen Arbeit der Länder in der Integrationspolitik war ihr Beitrag zum Nationalen Integrationsplan (NIP) im Jahr 2007. Er dokumentiert die Grundsätze der Integrationspolitik, zeigt die Spannbreite der integrationspolitischen Aktivitäten in den Ländern und enthält konkrete Zusagen zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik. In ihrem gemeinsamen Beitrag zum Nationalen Integrationsplan verpflichten sich die Länder ausdrücklich zur Verstetigung ihrer Zusammenarbeit. Dort heißt es: „Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder werden im Zuge der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans und zur Erörterung aktueller integrationspolitischer Fragen auch künftig zusammenkommen.“

Integration verbindlicher gestalten

Im Jahr 2008 wurde der 1. Fortschrittsbericht zum Nationalen Integrationsplan vorgelegt. Kerninhalt ist der Beitrag „Gemeinsam für mehr Integration“ der Länder. Der Länderbeitrag setzt zwei Schwerpunkte. Er geht ausführlicher auf die frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen und die Integration in das Erwerbsleben ein. Einen vergleichbaren Bericht der 16 Länder über ihre konkreten integrationspolitischen Strukturen, Initiativen und Projekte hat es in dieser Form noch nicht gegeben. Noch nie wurde so umfassend über die Integrationspolitik in den Ländern berichtet. Der Beitrag enthält eine Fülle von Beispielen guter Praxis aus allen Ländern und allen Handlungsfeldern der Integrationspolitik.

Im Jahr 2012 wurde der „Nationale Aktionsplan zur Umsetzung des nationalen Integrationsplanes (NAP)“ veröffentlicht. Ziel des Aktionsplans ist es, Integration verbindlicher zu gestalten und die Ergebnisse der Integrationspolitik messbar zu machen. Durch die Vereinbarung von möglichst konkreten und überprüfbaren Zielen, die Benennung von Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung und die Festlegung eines Zeitrahmens soll die Grundlage für eine konkrete, überprüfbare und verbindliche Integrationspolitik gelegt werden. Die Länder haben bei der Erarbeitung dieses Aktionsplanes und durch Beiträge zu den thematischen Schwerpunkten Frühkindliche Förderung, Bildung, Ausbildung und Weiterbildung, Arbeitsmarkt und Erwerbsleben, Migranten im öffentlichen Dienst, Gesundheit und Pflege, Integration vor Ort, Sprache – Integrationskurse, Sport, Bürgerschaftliches Engagement, Medien sowie Kultur intensiv mitgewirkt.

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