Suchtprävention

"Ambitionierter, konsequenter und erfolgreicher Ansatz bei der Suchtprävention"

Die heutige Medienberichterstattung über angebliche Mittelkürzungen bei Präventionsprojekten des Landes gegen Alkoholmissbrauch kommentiert Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha wie folgt:

Die heutige Medienberichterstattung über angebliche Mittelkürzungen bei Präventionsprojekten des Landes gegen Alkoholmissbrauch kommentiert Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha wie folgt: „Insbesondere bei der Suchtprävention bei jungen Menschen verfolgt das Land Baden-Württemberg einen sehr ambitionierten, konsequenten und frühzeitigen Ansatz. Das Landesförderprogramm ‚Junge Menschen im öffentlichen Raum‘ ist dafür das beste Beispiel. Wir haben allein dafür in den Jahren 2013 bis 2017 insgesamt 1,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese Gesamtmittel wurden während dieses Zeitraums jährlich in unterschiedlicher Höhe für die Förderung von konkreten Projekten der Jugend- und Suchthilfe einerseits und die Unterstützung von Kommunen bei der Erarbeitung eigener nachhaltiger Präventionskonzepte andererseits verwendet. Von einer angeblichen Mittelkürzung kann also keine Rede sein. Unser Ziel war es von Anfang an, die Kommunen nach Abschluss des Förderprogramms soweit befähigt zu haben, dass die auf den Weg gebrachten Projekte möglichst flächendeckend und nachhaltig verankert werden. Das ist der Fall.“ Der Minister wies darauf hin, dass der Erfolg des Modellprojekts durch eine abschließende wissenschaftliche Evaluation belegt worden ist, die auf einer Fachtagung am 3. April 2017 in Stuttgart vorgestellt wurde. Lucha: "Die Tatsache, dass die Zahl der alkoholbedingten Krankenhausaufenthalte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Baden-Württemberg seit 2011 erfreulicherweise deutlich zurückgegangen ist, belegt, dass der baden-württembergische Ansatz mit seinem Mix aus vielfältigen Präventivmaßnahmen einerseits und entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen andererseits funktioniert. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen“, so der Minister. Im Staatshaushaltsplan für 2017 stehen für die Förderung von Maßnahmen der Suchthilfe und Suchtprävention insgesamt ca. 10 Millionen Euro zur Verfügung. Um die Kommunen im Land bei der Aufgabe der Suchtprävention (Alkohol, Tabak, Drogen, Glücksspiel etc.) und Suchthilfeplanung zu unterstützen, fördert das Sozial- und Integrationsministerium die Stellen der Kommunalen Suchtbeauftragten und der Psychosozialen Beratungsstellen. Diese Förderung beläuft sich inzwischen auf knapp 9 Millionen Euro jährlich. Auch die LIGA-Verbände und die Selbsthilfeorganisationen erhalten eine jährliche Förderung.

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