Bundesrat

Abstimmung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz: Baden-Württemberg setzt nachträgliche Verbesserungen durch

Blick durch Glastür auf die Sitzung des Bundesrates (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Baden-Württemberg hat im Bundesrat dem Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) zugestimmt, das Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich bringt. Zuvor war es Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha gemeinsam mit anderen Bundesländern gelungen, der Bundesregierung die Zusage abzuringen, aus Sicht der Länder bestehende gravierende Mängel des Gesetzes – insbesondere bei der Rolle der Kommunen in der Pflege – nachträglich zu beheben.

Das Bundesgesundheitsministerium sagte den Ländern zu, Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege doch noch zeitnah umzusetzen. Dadurch wird der Weg frei für die Erprobung verbesserter Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in so genannten „Modellkommunen Pflege“. In dem den Ländern vom Bund vorgelegten Gesetz spiegelt sich diese Empfehlungen nicht ausreichend wider.

Der Minister: „Mit dem PSG III wird endlich der letzte Schritt einer umfassenden Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen. Leider eignet sich das den Ländern vom Bund vorgelegte Gesetz nicht, um den Kommunen eine stärkere Rolle im Pflegebereich zu geben. Das ist aber gerade in der Pflegeberatung unerlässlich. Nur durch eine aktivere Rolle der Kommunen in der Pflege können wir sicherstellen, dass Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf künftig so lange und so selbstbestimmt wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Deshalb bin ich sehr froh, dass es uns in einer beispiellosen Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund gelungen ist, hier doch noch zu einer Einigung zu kommen.“

Warum sind Nachbesserungen des Gesetzes erforderlich?

Die Idee der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege bestand darin, in so genannten Modellkommunen Pflege einen ganzheitlichen, wohnortnahen und sozialräumlichen Beratungsansatz zu erproben. Menschen, die mit bevorstehender Pflegebedürftigkeit konfrontiert werden, sehen sich vielen Fragen gegenüber, die über die Expertise einer klassischen Pflegeberatung hinausgehen. Betroffene haben auch Fragen zur rechtlichen Betreuung, zu behindertengerechten Wohnangeboten, zur kommunalen Infrastruktur oder aus dem Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie brauchen eine umfassende Beratung aus einer Hand. Einen solchen ganzheitlichen Ansatz verfolgen die Modellkommunen Pflege“, sagte Minister Lucha.

Ziel des Landes sei es deshalb, Beratungsstrukturen zu bündeln und mit einem ganzheitlichen Beratungsansatz unter Federführung von Modellkommunen zu ermöglichen. Minister Lucha: „Und dies heißt gerade nicht – und so sehen es die Regelungen des Gesetzes vor – dass die Modellkommune bestehende gut funktionierende Beratungsstrukturen vor Ort, etwa solche der Pflegekassen, übernimmt. Damit würde eine künstliche Konkurrenzsituation zwischen Modellkommunen und Pflegekassen erzeugt, die wir nicht wollen. Stattdessen wollen wir gut Funktionierendes bündeln und zusammenführen, Synergien nutzen und ein integratives Beratungsportfolio im sozialräumlichen Kontext erproben. Modellkommunen und Pflegekassen sind dabei Kooperationspartner, nicht Konkurrenten. Uns geht es im Kern um eines: Um eine ganzheitliche Beratung für die Betroffenen – eingebettet in das jeweilige sozialräumliche Umfeld mit seinen jeweiligen Besonderheiten.“

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