Krankenhausreform

Baden-Württemberg verlangt im Bundesrat Korrekturen an der Krankenhausreform des Bundes

Pfleger auf Frühchenstation

Die baden-württembergische Gesundheitsministerin Katrin Altpeter verlangt Korrekturen an der geplanten Krankenhausreform des Bundes und hat deshalb für die Bundesratssitzung an diesem Freitag (10.7.) eine Reihe von Anträgen eingebracht. Einige davon seien im Gesundheitsausschuss bereits mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen.

Altpeter: „Der von Bundesminister Gröhe vorgelegte Gesetzentwurf zum Krankenhausstrukturgesetz darf so nicht Wirklichkeit werden. Unsere Krankenhäuser brauchen dringend eine nachhaltige Verbesserung ihrer Betriebskostenfinanzierung.“ Genau dies werde mit dem Gesetzentwurf nicht erreicht. Stattdessen werde der Personalabbau noch weiter forciert und die Krankenhausreform damit in ihr Gegenteil verkehrt, so die Ministerin.

Mit den Änderungsanträgen im Bundesrat wolle sie erreichen, „dass der unausgewogene und unausgegorene Gesetzentwurf so korrigiert wird, dass unter dem Strich für die Krankenhäuser in Baden-Württemberg eine echte und dauerhafte Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung herauskommt“, so die Ministerin.

Ihre Kritik an Gröhes Gesetzentwurf wird Ministerin Altpeter auch auf der heutigen Mitgliederversammlung der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft in Stuttgart detailliert darstellen.

Drohenden Personalabbau verhindern

Nach den Worten von Gesundheitsministerin Altpeter werden den Krankenhäusern in Baden-Württemberg allein schon mit dem im Gesetzentwurf geplanten Wegfall des Versorgungszuschlags rund 60 Millionen Euro jährlich entzogen. Altpeter: „Dies entspricht etwa 1.000 Pflegekräften!“ Das ins Auge gefasste Pflegestellenförderprogramm des Bundes mit bisher 250 Stellen sei demgegenüber allenfalls ein „Tropfen auf den heißen Stein“, so die Ministerin.

Einen weiteren Personalabbau befürchtet die Ministerin zusätzlich auch noch dadurch, dass beim Krankenhausentgelt künftig die „Produktivitätsentwicklung“ berücksichtigt werden müsse. Altpeter: „Dies führt unweigerlich zu weiteren Personalkürzungen. Wo sonst sollen die unterfinanzierten Kliniken Produktivitätsreserven erwirtschaften, wenn nicht bei den Personalkosten, dem größten Posten bei den laufenden Betriebskosten?“

Altpeter: „Wir haben in Baden-Württemberg eine sehr gut aufgestellte Krankenhauslandschaft mit einer im Bundesvergleich sehr günstigen Kostenstruktur. Trotzdem reicht die Betriebskostenfinanzierung durch den Bund hinten und vorne nicht aus und zwingt jedes zweite Krankenhaus in die roten Zahlen. Wir verlangen deshalb einschneidende Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf.“

Bedarfsgerechte Krankenhäuser müssten unabweisbare Kostensteigerungen – etwa Tariferhöhungen – refinanzieren können, ohne dafür zusätzliche Patienten behandeln zu müssen.

Strukturfonds langfristig anlegen

Die geplante Einrichtung eines Strukturfonds mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser wird von Baden-Württemberg zwar grundsätzlich unterstützt. Ministerin Altpeter fordert aber, dass der Fonds auch für umfangreichere, langfristig angelegte Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen muss. Bisher sei dies nicht geklärt. Gerade die Schließung von Krankenhäusern und größere Umstrukturierungsmaßnahmen seien oft das Ergebnis intensiver planerischer Überlegungen und öffentlicher Diskussionen, die viel Zeit bräuchten.

Selektivverträge sollen Landesplanung nicht unterlaufen dürfen

Kritik übte Ministerin Altpeter auch an dem beabsichtigten neuen Instrument der Selektivverträge im Krankenhausbereich. Hier sollen die Kassen erstmals ein direktes Vetorecht über die Planungs- und Investitionsentscheidung des Landes erhalten. Altpeter: „Wir sind nicht grundsätzlich gegen Selektivverträge im Krankenhausbereich. Es muss aber sichergestellt werden, dass damit unsere staatliche Krankenhausplanung nicht unterlaufen werden kann. Unsere Investitionsförderung für die Krankenhäuser würde ins Leere laufen, wenn die Kassen den von uns geförderten Krankenhäusern anschließend einen Teil ihres bisherigen Versorgungsauftrags entziehen könnten.“

Die Länder müssten deshalb bei Selektivverträgen im Krankenhausbereich ein Mitbestimmungsrecht haben. „Wir wollen verhindern, dass solche Verträge zu Rosinenpickerei führen. Die Kassen könnten sich sonst die lukrativen Geschäftsfelder herausgreifen, die Notfallversorgung aber, die aufgrund hoher Vorhaltekosten oft defizitär arbeitet, müssten andere erbringen.“

Im Gesundheitsausschuss des Bundesrats habe die Mehrheit der Länder ihrem Antrag gegen die derzeit geplante Form von Selektivverträgen zugestimmt, ergänzte die Ministerin.

Land gibt allein 2015/2016 rund 900 Mio. Euro an Krankenhäuser

Anders als der Bund bei den Betriebskosten sei das Land seiner Verantwortung für die Investitionsförderung gerecht geworden, so die Ministerin. Allein in diesem und im kommenden Jahr stelle das Land den Krankenhäusern für Investitionen Gesamtmittel in Höhe von rund 900 Millionen Euro zur Verfügung. Im Vergleich zu den beiden letzten Jahren vor dem Regierungswechsel (2009/2010) habe die Landesregierung die Mittel für die Krankenhausfinanzierung um mehr als 30 Prozent gesteigert, so Ministerin Altpeter.

Diese Gelder flössen vor allem in die jährlichen Krankenhausbauprogramme einzelner Kliniken. Darüber hinaus profitierten davon nach einem bestimmten Schlüssel alle Krankenhäuser über eine pauschale Förderung kleinerer Investitionen und Gerätebeschaffungen.

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