Inklusion

Bei der Novellierung des SWR-Staatsvertrags muss sich die Inklusion von Menschen mit Behinderungen widerspiegeln

„Wenn der Staatsvertrag über den Südwestrundfunk aus dem Jahr 1997 an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden soll, muss sich dabei auch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen entsprechend den Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention widerspiegeln“, forderte der Landes-Behindertenbeauftragte, Gerd Weimer, heute in Stuttgart. Immerhin stamme der SWR-Staatsvertrag aus einer Zeit, in der Inklusion noch ein Fremdwort gewesen sei. „Schon mit Blick darauf, dass Menschen mit Behinderungen seit Beginn des Jahres grundsätzlich Rundfunkbeiträge bezahlen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Angebote des Südwestrundfunks auch für gehörlose, schwerhörige, blinde und sehbehinderte Menschen in vollem Umfang gleichberechtigt zugänglich sein müssen“, so Gerd Weimer weiter.

Im Zeitalter der Mediengesellschaft sei es für ihn ein wichtiger Indikator der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, in wieweit insbesondere die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Sendungen und Mediendienste barrierefrei anbieten würden. Er denke hierbei insbesondere an Untertitel, den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, Audiodeskription aber auch an die Beteiligung der betroffenen Menschen mit Handicap als die besten Experten in eigener Sache.

In Übereinstimmung mit Verbänden von Menschen mit Behinderungen müssen insbesondere drei zentrale Punkte für die Novellierung des SWR-Staatsvertrags berücksichtigt werden:

„1. Ergänzung der Programmgrundsätze
Der SWR wird im Rahmen seiner technischen, finanziellen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten darauf hinwirken, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Er wird die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleisten. Zur Erreichung dieses Ziels arbeitet der SWR eng mit den Organisationen und Verbänden der Menschen mit Behinderungen zusammen. Der SWR bietet über sein bereits bestehendes Engagement hinaus vermehrt barrierefreie Angebote (insbesondere Untertitel, Audiodeskription, leichte Sprache) an.

2. Zusammensetzung des Rundfunkrates
Bei der Zusammensetzung des Rundfunkrates muss es den Organisationen der Menschen mit Behinderungen künftig möglich sein, mindestens zwei Mitglieder entsenden zu dürfen. Bei rund einer Million schwerbehinderter Menschen allein in Baden-Württemberg - mit steigender Tendenz – im Land ist dieser gesellschaftlich relevanten Gruppe eine entsprechende Repräsentanz im Rundfunkrat einzuräumen.

3. Geschlechterproporz im Gleichklang mit Inklusion
Das Ziel eines angemessenen Geschlechterproporzes in den Gremien des SWR darf nicht zu Lasten der Inklusion von Menschen mit Behinderungen gehen. Solange die baden-württembergischen Organisationen der Menschen mit Behinderungen wie bisher nur ein Mitglied in den Rundfunkrat entsenden können, muss eine Ausnahme vom zwingenden Geschlechterproporz (kein zwingender Wechsel) möglich sein. Bei dem enormen Nachholbedarf des SWR auf dem Weg hin zu umfassend barrierefreien Sendungen und Medienangeboten kann auf die Expertise der betroffene Menschen mit Behinderungen nicht verzichten werden. Auch können wir es uns nicht leisten, dieses Potenzial als nachrangig zu betrachten. Durch die wiederholte Entsendung einer Frau als streitbare und kompetente Verfechterin für umfassend barrierefreiere SWR-Angebote haben die Verbände der Menschen mit Behinderungen ihre besondere Verantwortung auch für die Belange von Frauen und Mädchen unter Beweis gestellt.“

Diese Forderungen brachte der Landes-Behindertenbeauftragte gegenüber der Ministerin im Staatsministerium, Silke Krebs, zum Ausdruck. „Die Berücksichtigung der Vorschläge aus der Mitte von betroffenen Menschen bei der anstehenden Novellie-rung des SWR-Staatsvertrags wäre ein wichtiges Signal dafür, dass die Weichen beim SWR als dem größten Sender innerhalb der ARD in Richtung Gleichberechtigung und Teilhabe auch für gehörlose, hörgeschädigte und sehbehinderte Menschen gestellt werden. Durch die Neuregelung der Rundfunkgebühren sind die Menschen mit Behinderungen in Vorleistung gegangen und dürfen jetzt ein Nachziehen des SWR erwarten“, bekräftigte Gerd Weimer.

Quelle:

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
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