Gesundheit

Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung gesichert

Die Finanzierung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in Baden-Württemberg ist gesichert. Wie Jürgen Lämmle, der Amtschef des Sozialministeriums, nach einem Spitzengespräch mitteilte, haben Krankenkassen und Rettungsdienstorganisationen unter der Moderation des Sozialministeriums jetzt eine Einigung darüber erzielt.

Nun herrsche Klarheit, in welcher Höhe und in welchem Umfang die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und auch die Weiterbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern von den Kassen finanziert werden: Über 110 Millionen Euro stellen die Krankenkassen in Baden-Württemberg für die Jahre 2015 bis 2022 bereit.

„Ich freue mich, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung für diese wichtige neue Ausbildung gerecht geworden sind und eine Lösung gefunden haben“, sagte Jürgen Lämmle. Dies zeige, so Lämmle weiter, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen im Land auch bei schwierigen Themen vernünftige Kompromisse finden könne. Das Ministerium hatte in zwei Spitzengesprächen die Verhandlungen zwischen Kassen und Rettungsdiensten moderiert. Vorangegangen waren zahlreiche Gespräche auf Fachebene, die ebenfalls vom Ministerium moderiert wurden.

Ausbildungs- und Weiterbildungspaket ist einzigartig in der Bundesrepublik

„Die Krankenkassen und die Rettungsdienstorganisationen haben ein Ausbildungs- und Weiterbildungspaket geschnürt, das bisher einzigartig in der Bundesrepublik ist“, betont der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. Über 110 Millionen Euro investieren die Krankenkassen bis zum Jahr 2022 zusätzlich in den personellen Ausbau und die Qualität des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg. „Damit bieten wir vor allem jungen Menschen einen hervorragenden Ausbildungsplatz im Rahmen der vielfältigen und interessanten Aufgaben des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg. Das ist gut investiertes Geld, denn die Qualität des Rettungsdienstes wird mit der Etablierung der Notfallsanitäter nochmals nachhaltig an Qualität gewinnen“, so der Chef der Südwest-AOK.

Der Präsident des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg, Dr. Lorenz Menz, begrüßte für die Hilfsorganisationen die Einigung mit den Kostenträgern, die dringend notwendig war: „Jetzt können wir mit der vom Gesetzgeber geforderten Weiterbildung starten und die Qualität der Notfallrettung im Lande weiter verbessern. Bis zum Ende der Übergangsfrist müssen 2.500 Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weitergebildet werden Die Vereinbarung kommt keine Minute zu früh“, sagte der Präsident des DRK.

Das neue Notfallsanitätergesetz schaffe ein neues Berufsbild

Seit dem vergangenen Jahr sind das neue Notfallsanitätergesetz des Bundes und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft. Das Gesetz schaffe mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild, das an die Stelle des Rettungsassistenten trete, so Lämmle. Anders als der Rettungsassistent, dessen Ausbildung zwei Jahre dauert und einen Hauptschulabschluss voraussetzt, solle der Notfallsanitäter drei Jahre ausgebildet werden und mindestens die Mittlere Reife vorweisen. Der Notfallsanitäter soll am Einsatzort mehr medizinische Kompetenzen haben als der Rettungsassistent und dadurch die Notärzte entlasten.

Der Bundesgesetzgeber hat bestimmt, dass die Kosten der Notfallsanitäterausbildung Kosten des Rettungsdienstes sind und somit von den Krankenkassen getragen werden müssen. Mit der jetzt zwischen Kassen und Rettungsdienstorganisationen in Baden-Württemberg erzielten Übereinkunft werde dieser bundesgesetzliche Auftrag umgesetzt, so Amtschef Jürgen Lämmle vom Sozialministerium.

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