Selbstbestimmung und Teilhabe

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2016

Am kommenden Samstag (3. Dezember 2016) ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. „Im Licht der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll dieser Tag ein sichtbares Zeichen für die Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen setzen.

Es geht auch darum, das Bewusstsein in Staat und Gesellschaft für die Probleme von Menschen mit Behinderung, die sie an einer vollen und chancengleichen Teilhabe noch immer behindern, in aller Deutlichkeit anzusprechen und damit um nichts geringeres als die Würde von Menschen mit Behinderungen zu respektieren“, bekräftigte die Landes-Behindertenbeauftragte, Stephanie Aeffner, im Vorfeld des 3. Dezember. Gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sei ein unteilbares Grund- und Menschenrecht.

Der internationale Tag sei zugleich ein jährlich wiederkehrendes unwiderrufliches Bekenntnis zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen und fordere jedes einzelne Mitglied der Gesellschaft zu einem inklusiven Denken und Handeln auf. „Es geht um gleichberechtigte Chancen für alle und gegen jede Form der Diskriminierung. Dabei stellt nach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bereits die Versagung angemessener Vorkehrungen eine Form der Diskriminierung dar. Da gibt es vor allem bei der Barrierefreiheit als eine der zentralen Voraussetzungen für eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung und die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen noch viel zu tun“, betonte Stephanie Aeffner.

Eines der zentralen Handlungsfelder, zu dem es eine rechtlich verbindlich normierte Pflicht zum Handeln gäbe, sei das Ziel eines umfassend barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Beginn des Jahres 2022. In § 8 des Personenbeförderungsgesetzes sei geregelt, dass die Stadt- und Landkreise als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs in ihren Nahverkehrsplänen die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hätten, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

„Dabei denke ich nicht nur an bauliche Barrieren, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur sondern auch an die leichte und verständliche Sprache bei Fahrgastinformationen, die durchgängige Berücksichtigung des Zwei-Sinne-Prinzips sowie die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn Barrierefreiheit ist auch eine Frage von Einstellungen. Der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen erinnert uns auch daran, dass die barrierefreie Mobilität ein unteilbares Menschenrecht ist. Deshalb appelliere ich an die verantwortlichen Träger des öffentlichen Personennahverkehrs, die notwendigen finanziellen Mittel für einen umfassend barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr bis 2022 bereitzustellen, denn schon mit Blick auf die allgemeine demographische Entwicklung ist dies eine gute Zukunftsinvestition“, stellte Stephanie Aeffner fest.

„Ich erwarte von den Trägern des öffentlichen Personennahverkehrs, dass sie sich darauf konzentrieren, gemeinsam mit kommunalen Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten sowie Interessenvertretungen von betroffenen Menschen als Experten Lösungen zur Erreichung des gesetzlichen Ziels der umfassenden Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr zu suchen und keine Energie in die Suche nach Ausnahmen und Begründungen zu investieren, warum das gesetzliche Ziel der umfassenden Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 nicht erreichbar sein sollte“, so die Landes-Behindertenbeauftragte weiter. Um die kommunalen Träger bei dieser wichtigen Aufgabe nicht alleine zu lassen, seien Bund und Land aufgefordert, flankierende Förderprogramme aufzulegen.

Quelle:

Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen
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