Interview

Kurz gefragt

Sozialministerin Katrin Altpeter

Am 1. Januar 2015 trat das neue Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) in Kraft. Wir haben mit Sozialministerin Katrin Altpeter über die wichtigsten Neuerungen gesprochen.

Das neue L-BGG orientiert sich am Prinzip der Inklusion. Was bedeutet das genau?

Katrin Altpeter: Menschen mit und ohne Behinderungen sollen von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammen leben. Keine Integration, sondern Inklusion. Es geht nicht um Sonderrechte, sondern um grundlegende Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.

Und was bringt das neue Gesetz konkret?

Katrin Altpeter: In jedem Stadt- und Landkreis wird es künftig eine Behindertenbeauftragte oder einen Behindertenbeauftragten geben. Die Kosten hierfür übernimmt das Land. Anders als bisher gilt das neue Gesetz nun auch für kommunale Behörden. Sehbehinderte können nun verlangen, dass Schriftstücke in einer für sie geeigneten Form zur Verfügung gestellt werden. Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen haben das Recht, mit Behörden in Gebärdensprache zu kommunizieren. Außerdem werden mit dem neuen L-BGG erstmals die Aufgaben und Befugnisse des Landes-Behindertenbeauftragten und des Landes-Behindertenbeirats gesetzlich geregelt. So stärken wir die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen sowie deren Beteiligung bei Gesetzesvorhaben.

Mit dem neuen Gesetz soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorangetrieben werden. Aber welche Möglichkeiten haben Menschen mit Behinderungen, die darin festgeschriebenen Rechte bei Benachteiligung auch durchzusetzen?

Katrin Altpeter: Wir haben im neuen Gesetz eine Beweislastumkehr eingeführt. Das heißt, wenn ein Mensch eine Benachteiligung durch seine Behinderung vermutet und dies glaubhaft darstellen kann, muss die Behörde beweisen, dass sie das Benachteiligungsverbot nicht verletzt hat. Außerdem haben wir die Möglichkeit der Verbandsklage ausgeweitet. Bisher konnte nur bei Verstößen gegen das Recht auf Kommunikation in Gebärdensprache geklagt werden. Künftig kann ein Verband auch Klage erheben, wenn ein neues öffentliches Gebäude, der öffentliche Nahverkehr oder das Internetangebot einer Behörde nicht barrierefrei zugänglich ist.

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