Bundesrat

Kurzfristige Absetzung der umstrittenen Reform des Kinder- und Jugendschutzes von der Tagesordnung

Zur kurzfristigen Absetzung der umstrittenen Reform des Kinder- und Jugendschutzes von der Tagesordnung des Deutschen Bundesrates äußerte sich der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag (7. Juli) wie folgt:

„Angetreten war die Bundesregierung mit dem Ziel, das SGB VIII grundlegend zu reformieren und die Rechte von Kindern und Jugendlichen deutlich zu verbessern. Davon ist nicht viel übrig geblieben. Die ‚Inklusive Lösung‘ ist bereits Ende letzten Jahres auf der Strecke geblieben. Für die Betroffenen wären die nervenaufreibenden Zuständigkeitsstreitigkeiten und die ‚schwarzen Löcher‘ in der Hilfegewährung also weitergegangen. Auch dringend erforderliche Änderungen im Pflegekinderwesen wurden kurzfristig gestrichen. Hier muss dringend nachjustiert werden, wenn das Gesetz seinem Namen gerecht werden und nicht nur ein leerer Torso sein will. Ich bin deshalb sehr erleichtert, dass es den Ländern unter Führung Baden-Württembergs gelungen ist, bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in letzter Sekunde die Reißleine zu ziehen.“

Zu der Frage, ob das Gesetz auf der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Bundestagswahl am 22. September von den Ländern verabschiedet werden soll, sagte der Minister: „Ich halte es für falsch, jetzt unter enormen Zeitdruck im Hauruckverfahren ein schlecht gemachtes und unausgereiftes Gesetz zu verabschieden. Sinnvoller wäre es, die notwendige umfassende Reform des SGB VIII in der nächsten Legislaturperiode in einem sinnvollen und transparenten Verfahren unter Beteiligung aller Akteure neu anzugehen – und dann auch wirklich sicherzustellen, dass niemand auf der Strecke bleibt. Das sind wir den jungen Menschen und denjenigen, die in der Jugendhilfe jeden Tag viel leisten, schuldig.“

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