Soziales

Land investiert 1,5 Millionen Euro in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe

Mann schläft auf Bett in einem Obdachlosenheim

Das Land stellt in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro für die Förderung von Wohnungsloseneinrichtungen zur Verfügung. Mit einer ersten Tranche in Höhe von rund 860.000 Euro werden zwei Baumaßnahmen an Einrichtungen im Ostalbkreis und im Landkreis Ravensburg unterstützt.

„Wohnen gehört zu den elementaren Grundbedürfnissen des Menschen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. „Auch im wohlhabenden Baden-Württemberg gibt es Menschen, die ein Leben auf der Straße führen. Dies geht oftmals mit gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung der Betroffenen einher. Die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe unterstützen die Menschen dabei, einen ersten Schritt zurück in ein sicheres Leben zu machen – sie weiter zu fördern ist mir daher ein Herzensanliegen“, so Lucha.

Der Minister wies darauf hin, dass die Förderung von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe eine freiwillige Leistung des Landes sei. „Seit der Verwaltungsreform 2005 ist die Wohnungslosenhilfe eine kommunale Pflichtaufgabe. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte und des zunehmenden Hilfebedarfs von Menschen in Wohnungsnotlagen ist es aber wichtig, dass wir als Land die Kommunen und Kreise bei dieser Aufgabe nicht allein lassen“, sagte Lucha.

Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg

Laut einer vom Ministerium in Auftrag gegebenen und 2015 veröffentlichten Studie zur Wohnungslosigkeit gibt es in Baden-Württemberg circa 22.800 Personen, die von Städten und Gemeinden ordnungsrechtlich untergebracht sind oder bei den öffentlichen und freien Trägern Hilfe nach den §§ 67 ff. SGB XII in Anspruch nahmen (Stichtag 1. Oktober 2014). Unter allen volljährigen Wohnungslosen betrug der Anteil der Frauen rund 28 Prozent. Rund jede achte wohnungslose Person (12,8 Prozent) war jünger als 25 Jahre und rund 13,5 Prozent älter als 60 Jahre. Die Studie wurde von der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung aus Bremen erstellt.

Ergänzende Informationen

Die nun freigegebenen rund 860.000 Euro bilden die erste Tranche des diesjährigen Förderprogramms. Das Gesamtvolumen für 2017 beträgt 1,5 Millionen Euro. Das Förderprogramm Wohnungslosenhilfe 2017 wurde vom Förderausschuss Wohnungslosenhilfe erstellt. Diesem Gremium gehören neben Mitarbeitenden des Sozial- und Integrationsministeriums auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Landesverbände und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege an.

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