Gleichstellung

Mehr Frauen an die Macht – auch in Behörden und Rathäusern

Frau bearbeitet Geschäftsdokumente

Sozialministerin Katrin Altpeter ist zuversichtlich, dass das neue Frauengleichstellungsgesetz nach umfangreichen Vorarbeiten zügig zwischen den beteiligten Ministerien abgestimmt wird. Die Eckpunkte des Gesetzes seien nun den anderen Ministerien zugeleitet worden, sagte die Ministerin bei einem Treffen mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Städte- und Landkreise in Esslingen. „Mein Ziel ist, dass auch in der öffentlichen Verwaltung, auf Rathäusern und Landratsämtern mehr Frauen als heute in verantwortungsvolle Positionen kommen“, so die Ministerin.

Deshalb sollen künftig die Landkreise sowie die Städte ab einer Einwohnerzahl von 50.000 gesetzlich zur Bestellung von hauptamtlichen Frauengleichstellungsbeauftragten verpflichtet werden. Außerdem sollen Aufsichtsgremien landeseigener Unternehmen zwingend paritätisch besetzt werden, soweit die Entsendung in das Gremium nicht an ein bestimmtes Amt gekoppelt ist.

Mehr verbindliche Regelungen

Ministerin Altpeter zufolge wird das Frauengleichstellungsgesetz das bisherige Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ablösen und dabei auch in vielen Regelungsbereichen ein weit höheres Maß an Verbindlichkeit aufweisen. Zahlreiche „soll“-Regelungen des alten Gesetzes würden im neuen Gesetz deshalb zu zwingenden „muss“-Vorschriften.

Altpeter wies in Esslingen darauf hin, dass die Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg bisher lediglich sicherstellen mussten, dass die Aufgaben der Frauenförderung „durch geeignete Maßnahmen“ wahrgenommen werden. Baden-Württemberg sei das einzige Bundesland, in dem kommunale Frauenbeauftragte noch nicht verbindlich gesetzlich verankert sind.

Das neue Gesetz soll nach dem Wunsch der Ministerin auch die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Frauenbeauftragten stärken, zum Beispiel wenn sie Personalentscheidungen beanstanden wollen. Künftig müsse die Dienststellenleitung über Beanstandungen schriftlich entscheiden – und zwar zwingend innerhalb einer bestimmten Frist. Wird diese nicht eingehalten, wird der Beanstandung der Frauenbeauftragten automatisch entsprochen.

Neues Gesetz verbessert Chancen von Frauen im öffentlichen Dienst

Weil das neue Gesetz nach den Worten von Ministerin Altpeter den Schwerpunkt auf eine konsequente Gleichstellung von Frauen legt, soll es in Frauengleichstellungsgesetz (Gesetz zur Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg) umbenannt werden. „Zwar hat auch das alte Chancengleichheitsgesetz dazu beigetragen, dass mehr Frauen auch in höheren Besoldungsgruppen eingestellt werden. Je höher allerdings die Führungsebene, desto geringer ist nach wie vor der Frauenanteil“, so die Ministerin. Deshalb sei die Aufgabe der Frauenförderung ein zentrales Feld ihrer Frauenpolitik.

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