Gesundheit

Rede im Landtag von Gesundheitsministerin Katrin Altpeter zum Landesgesundheitsgesetz und Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)-Gesetz

Rede von Gesundheitsministerin Katrin Altpeter in der 146. Plenarsitzung des Landtags (Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit dem Landesgesundheitsgesetz und dem ÖGD-Gesetz schaffen wir eine gute Grundlage zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg. Wir wollen damit die qualitativ hochwertige und flächendeckende gesundheitliche Versorgung auch für die Zukunft sicherstellen. Der Zukunftsplan Gesundheit der Landesregierung sieht dazu unter anderem vor, alle relevanten Akteure des Gesundheitswesens sowie die Bürgerinnen und Bürger und auch die kommunale Seite besser miteinander zu vernetzen.

Mit dem Landesgesundheitsgesetz verfolgen wir deshalb das Ziel, den bundes- und landesgesetzlich vorgegebenen Spielraum der vernetzten Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens auszuschöpfen. Grundlage für die Zusammenarbeit der Akteure im Gesundheitswesen ist das gemeinsam erarbeitete Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg, auf das sich die Akteure verständigt haben. Mit dem Landesgesundheitsgesetz greifen wir auch ein Ergebnis des Gesundheitsdialogs Baden-Württemberg auf. Nämlich den Wunsch nach mehr Transparenz bei den gesundheitspolitischen Strukturen.

Wir sind der Überzeugung, dass die Weiterentwicklung des baden-württembergischen Gesundheitswesens nur in einem fortwährenden Dialog mit allen Akteuren sowie der Bürgerschaft selbst gelingen kann. Daher stellen wir nun bewährte und neue Dialog- und Arbeitsformen auf eine gesetzliche Grundlage. Im Landesgesundheitsgesetz werden

  1. die Gesundheitskonferenzen auf Landes- und Kreisebene
  2. der Sektorenübergreifende Landesausschuss und
  3. ein Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention

gesetzlich verankert.

Die Gesundheitskonferenzen auf Landes- und kommunaler Ebene sowie der Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention sind Gremien der Politikberatung. Diese Gremien können keine verbindlichen Entscheidungen treffen, die die jeweils verantwortlichen Kostenträger und Leistungserbringer binden. Das Landesgesundheitsgesetz trägt diesem Anliegen in besonderem Maße Rechnung. Denn in allen gesetzlich normierten Gremien sind Vertretungen der Patientinnen und Patienten bzw. Bürgerinnen und Bürger beteiligt.

Auf Landes- und kommunaler Ebene können darüber hinaus Gesundheitsdialoge zu gesundheitspolitischen Themen durchgeführt werden. Außerdem haben wir auch ganz zentral herausgestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger im Regelungsbereich dieses Gesetzes auf allen Ebenen informiert, vernetzt und beteiligt werden sollen. Insbesondere sollen sie bei der Fortschreibung des Gesundheitsleitbildes und von Gesundheitszielen, aber auch bei der Planung der medizinischen und pflegerischen Versorgung beteiligt werden. Das Gleiche gilt für die Vertretungen der ärztlichen und nichtärztlichen Berufe sowie der Pflegeberufe.

Zentrales Ziel des Landesgesundheitsgesetzes ist es, dass die kommunale Ebene besser in die Diskussion über medizinische Versorgungsfragen und in Fragen der Prävention und Gesundheitsförderung einbezogen wird. Denn das Thema Gesundheit ist ein immer wichtiger werdender Standortfaktor für die Kommunalentwicklung. Die Land- und Stadtkreise sollen sich daher vor Ort mit gesundheitspolitischen Themen auseinandersetzen und bei Bedarf direkt Empfehlungen an die zuständigen Landesgremien richten. Wir machen deshalb kommunale Gesundheitskonferenzen - die in manchen Stadt- und Landkreisen bereits auf freiwilliger Basis bestehen – nun zu einer kommunalen Pflichtaufgabe. Über den Sektorenübergreifenden Landesausschuss ermöglichen wir zugleich, dass die kommunale Ebene mitgestalten und eigene Aspekte einbringen kann.

Mit dem neuen ÖGD-Gesetz wird der öffentliche Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg zukunfts- und bürgerorientiert neu aufgestellt. In den letzten Jahren sind die inhaltlichen Anforderungen an den öffentlichen Gesundheitsdienst ständig gestiegen. Der Fokus liegt heute eindeutig auf den Themenfeldern der Gesundheitsförderung und Prävention, der Gesundheitsberichterstattung, der Gesundheitsplanung und des Gesundheitsschutzes. Die Gesundheitsämter sind die Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Schnittstelle zwischen den verschiedenen Akteuren vor Ort: „Der Amtsarzt kennt seinen Bezirk!“, heißt ein geflügeltes Wort.

Aber damit der öffentliche Gesundheitsdienst diese Rolle auch wirksam ausfüllen kann, benötigt er die personellen Ressourcen. Daran sind die Vorgängerregierungen gescheitert! Sie haben es nicht geschafft, dem ÖGD für seine Zukunftsaufgaben die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Uns ist das nun mit dem ÖGD-Gesetz gelungen. Denn mit unserem ÖGD-Gesetz entlasten wir den ÖGD von zahlreichen gutachterlichen Aufgaben, die bisher einen Großteil der amtsärztlichen Tätigkeiten ausmachen.

Die dadurch frei werdenden personellen Ressourcen nutzen wir für die Umsetzung der neuen Kernbereiche und Schwerpunkte des ÖGD. Das ÖGD-Gesetz ist somit ein Beispiel für eine erfolgreiche Aufgabenkritik, mit deren Hilfe Ressourcen für wichtige Zukunftsaufgaben freigesetzt werden können. Die verbleibenden gutachterlichen Tätigkeiten bündeln wir in Schwerpunktgesundheitsämtern.

Die Bündelung an wenigen Standorten hat den Effekt, dass die Begutachtungen aufgrund höherer Fallzahlen je Gutachtenstelle besser auf landeseinheitliche Standards ausgerichtet werden können. Im Übrigen folgen wir mit der Bündelung auch einer Empfehlung des Landesrechnungshofs.

Das ÖGD-Gesetz schafft den Rahmen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst seinen Blick vor allem auf folgende wichtige Zukunftsthemen richten kann:

  • Gesundheitsförderung und Prävention,
  • Gesundheitsdialog und -planung,
  • Unterstützung der Kommunalen Gesundheitskonferenzen,
  • Gesundheitsberichterstattung und
  • Gesundheitsschutz.

Ziel der Neuordnung ist, dass der ÖGD mit seinem Wissen um die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung die lokalen Entscheidungsträger zu den bevölkerungsmedizinischen und gesundheitsplanerischen Fragen berät und unterstützt.

Das ist wichtig, denn Gesundheit und gesunde Lebenswelten werden mittlerweile als ein wesentlicher Standortfaktor verstanden. Damit stärken wir das Bewusstsein für das Thema Gesundheit als Querschnittsthema in den verschiedensten Rechts- und Verwaltungsbereichen. „Health in all policies“ ist heute schon Alltag in vielen politischen Entscheidungsgremien.

Mit dem Landesgesundheitsgesetz und dem ÖGD-Gesetz schaffen wir nun den dafür erforderlichen landesrechtlichen Rahmen.

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