Inklusion

Schuldenbremse darf nicht zur Inklusionsbremse werden

„Vor dem Hintergrund, dass sich die Landesregierung beim Start klar

zur Entwicklung inklusiver Schulen bekannt hat, erscheint mir die

aktuelle Diskussion um die Einsparung von 11.600 Lehrerstellen bis 2020

sehr einseitig und verkennt, dass inklusive Schulen nicht zum Nulltarif

zu haben sind. Im Zeitalter der UN-Behindertenrechtskonvention sollte

das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung in allen

gesellschaftlichen Bereichen eigentlich selbstverständlich sein. Warum

diese Selbstverständlichkeit gerade beim gleichberechtigten

Bildungsanspruch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auf dem

Altar der Schuldenbremse einseitig geopfert werden soll, ist für mich

unverständlich“, betonte der Landes-Behindertenbeauftragte Gerd Weimer

heute in Stuttgart.

Gerd Weimer hat sich in die aktuelle

Lehrerdebatte eingemischt und Herrn Ministerpräsident Kretschmann, Herrn

Finanzminister Dr. Nils Schmid sowie die Vorsitzenden der

Regierungsfraktionen, Frau Edith Sitzmann und Herrn Claus Schmiedel am

10. Oktober 2013 schriftlich daran erinnert, dass im Koalitionsvertrag

unter der Überschrift „Gleichberechtigte Teilhabe aller: Inklusion

umsetzen“ bekräftigt wurde, der leidigen Selektion im Bildungsbereich

eine klare Absage zu erteilen. „Es wurde der politische Wille für einen

überfälligen Paradigmenwechsel in unserem Land zum Ausdruck gebracht.

Wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem

sind dabei, dass ein gesetzlicher Anspruch von Kindern mit Behinderung

auf sonderpädagogische Förderung in der Regelschule verankert wird und

ein Wahlrecht für die Eltern zur Bestimmung des Lernortes für ihre

Kinder besteht“, so Gerd Weimer weiter.

Vor diesem Hintergrund

hat sich der Landes-Behindertenbeauftragte den Forderungen von Herrn

Kultusminister Andreas Stoch, die demografische Rendite von 11.600

Lehrerstellen nicht einseitig zu realisieren, in seinem Brief an den

Herrn Ministerpräsidenten uneingeschränkt angeschlossen. „Bei dieser

Betrachtung muss der zusätzliche Bedarf der Inklusion ebenso in Ansatz

gebracht werden“, forderte Gerd Weimer. Es müsse möglich sein, frei

werdende Stellen für diese wichtige Zukunftsaufgabe einzusetzen, dies

gäbe die UN-Behindertenrechtskonvention grundsätzlich vor. Der Deutsche

Bundestag und der Bundesrat hätten die Konvention bekanntlich bereits

Ende 2008 einstimmig ratifiziert. „Ich finde es richtig und notwendig,

dass bei der Bildung nicht gespart wird, damit Inklusion in der Schule

in Baden-Württemberg keine Leerformel bleibt“, so der Appell des

Landes-Behindertenbeauftragten.

Nach den Vorstellungen des

Landes-Behindertenbeauftragten muss sich ein inklusives Schulsystem

insbesondere durch ein absolutes Elternwahlrecht, zieldifferente

Unterrichtsangebote, entsprechende pädagogische Aus- und

Fortbildungsangebote, Verortung der Sonderpädagogen an der allgemeinen

Schule und umfassend barrierefreie Schulgebäude auszeichnen. „Wenn die

Rahmenbedingungen stimmen, werden alle von Inklusion profitieren“,

zeigte sich Gerd Weimer überzeugt. Dazu brauche es auf jeden Fall

zusätzliche Ressourcen im Bildungssystem.

Hinweis für die Redaktionen:

Das

Schreiben des Landes-Behindertenbeauftragten vom 10. Oktober 2013 an

Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann, über das er gleichzeitig

Herrn Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid sowie die

Vorsitzenden der Regierungsfraktionen, Frau Edith Sitzmann und Herrn

Claus Schmiedel informierte, ist im Wortlaut beigefügt.

Quelle:

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
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