Rente / Gesundheit

Start der Sozialwahl 2017

Sozial- und Integrationsminister Lucha hat alle Wahlberechtigten dazu aufgerufen, an der am Dienstag (25. April) beginnenden Sozialwahl 2017 teilzunehmen. „Mit der Abgabe Ihrer Stimme bestimmen Sie mit, wer in den Parlamenten der Rentenversicherung und der Ersatzkassen sitzt. Dort wird beschlossen, wofür Ihre Beitragsgelder verwendet werden, die Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkungen für Sie als Versicherte“, sagte Lucha.

Zwar seien die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Renten- und Krankenversicherungssystem durch den Gesetzgeber festgelegt. Allerdings könne dieser Rahmen im Zuge der sozialen Selbstverwaltung umfangreich gestaltet und ausgefüllt werden. „Die Parlamente beschließen zum Beispiel die Haushalte der Versicherungsträger, entscheiden in den Krankenkassen über die Höhe des Zusatzbeitrags oder bestimmen, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen gefördert werden. Ich rufe alle Wahlberechtigten dazu auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und sich an der Sozialwahl zu beteiligen“, sagte Lucha.

Weiterführende Informationen

Bei der Sozialwahl 2017 werden die Parlamente bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie bei den Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk neu gewählt. Die Parlamente sind die wichtigsten Gremien der sozialen Selbstverwaltung. Es dürfen Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und Mitglieder der BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk wählen, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen per Post vom 25. April bis 11. Mai zugestellt. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen bis spätestens 31. Mai 2017 bei den Sozialversicherungsträgern eingehen.

Für Mitglieder der BARMER findet ein späterer Wahltermin statt. Ihnen werden Anfang September 2017 die Wahlunterlagen zugestellt.

Nach der Bundestagswahl und Europawahl ist die Sozialwahl mit über 51 Millionen Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland. Zum ersten Mal wurde die Sozialwahl 1953 durchgeführt, 2017 findet sie zum zwölften Mal statt.

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