Medizinische Berufe

Steigende Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen: Altpeter ruft Vertragsparteien zu Kompromissfindung auf

Angesichts der anhaltenden Debatte um steigende Haftpflichtgebühren für freiberufliche Hebammen sieht Sozialministerin Katrin Altpeter die Gesetzlichen Krankenkassen und die Verbände der Hebammen in der Pflicht, weiterhin nach einem für beide Seiten akzeptablen Kompromiss zu suchen.

„Schwangere sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind zuhause, in einem Geburtshaus oder in einem Krankenhaus zur Welt bringen.“ Hausgeburten setzten jedoch voraus, dass es genügend freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger gibt. Durch die in den letzten Jahren stark gestiegenen Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen sähen sich viele von ihnen in ihrer Existenz gefährdet. „Wir brauchen eine tragfähige Lösung des Problems. Hier muss der Bund tätig werden“, sagte Altpeter auf einer Veranstaltung ihres Ministeriums zur Zukunft des Hebammenberufes in Stuttgart.

Die Verhandlungen über die Höhe der Versicherungsbeiträge sind Sache der Verbände der Hebammen und des GKV-Spitzenverbandes. Die Landesregierung hat zwar auf die Vertragsverhandlungen keine direkten Einflussmöglichkeiten, Ministerin Altpeter schaltet sich jedoch seit längerem immer wieder öffentlich in die Debatte ein. Sie setzt sich dafür ein, dass es auch in Zukunft noch freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger gibt.

Langwierige Verhandlungen sorgen für Unsicherheit

Die Ministerin beobachtet mit Sorge, dass sich die Hebammenverbände und die GKV auch bei ihren jüngsten Verhandlungen nicht auf einen tragfähigen Kompromiss einigen konnten. Zwar hatten sich die Vertragsparteien bereits grundsätzlich auf einen Regressverzicht der Kranken- und Pflegekassen gegenüber den Hebammen und Entbindungspflegern bei Schäden aufgrund von Behandlungsfehlern geeinigt. Auch sollten Hebammen und Entbindungspfleger, die Leistungen der Geburtshilfe erbringen und bestimmte Qualitätsanforderungen nachweisen, einen so genannten Sicherstellungszuschlag erhalten. Dadurch sollte die Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger langfristig verfügbar und bezahlbar gemacht werden.

Der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände konnten sich jedoch nicht auf die genaue Ausgestaltungen des Sicherstellungszuschlages einigen. Die daraufhin angerufene Schiedsstelle hat zwischenzeitlich einen Spruch gefällt, gegen den der Deutsche Hebammenverband jedoch bereits Klage angekündigt hat.  

Ministerin Altpeter: „Diese ständigen Verzögerungen führen zu großen Unsicherheiten auf allen Seiten. Deshalb appelliere ich an beide Vertragsparteien, zu einer Lösung zu kommen. Zugleich muss jedoch der Bundesgesundheitsminister darauf achten, dass die gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich zu einer bezahlbaren Berufshaftpflichtversicherung führen.“

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