Soziales Engagement

Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer

Baden-Württemberg zählt zu den Bundesländern mit den höchsten Anteilen an ehrenamtlich übernommenen rechtlichen Betreuungen. Rund 66.000 durch die Gerichte bestellte Betreuerinnen und Betreuer kümmern sich ehrenamtlich um die rechtlichen Belange von Mitmenschen, die infolge von Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Justizminister Rainer Stickelberger und Sozialministerin Katrin Altpeter haben dieses Engagement mit dem Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer im Stuttgarter Haus der Wirtschaft gewürdigt.

Justizminister Stickelberger wies auf die zentrale Bedeutung des Willens des Betroffenen bei Anordnung und Ausgestaltung der rechtlichen Betreuung hin. „Die rechtliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung. Eine Bevormundung soll nicht stattfinden. Mit viel Einfühlungsvermögen, Zuwendung und zeitlichem Engagement erforschen die Betreuerinnen und Betreuer die Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person und helfen, diese umzusetzen und so ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Ihr herausragender ehrenamtlicher Einsatz ist gerade in unserer heutigen doch oft anonymen Zeit keine Selbstverständlichkeit. Er ist ein Akt der Nächstenliebe und ein immens wichtiger Dienst an unserer Gesellschaft. Hierfür möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken“, sagte Minister Stickelberger.

Ministerin Altpeter: Soziales Engagement stützt den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Sozialministerin Katrin Altpeter hob die große Bedeutung hervor, die dem sozialen Engagement in der Zivilgesellschaft zukommt, und lobte vor allem das ehrenamtliche Engagement als ein Fundament des gesellschaftlichen Zusammenhalts. „Die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung in der Bürgergesellschaft ist eine wertvolle Unterstützung der sozialen Institutionen und geradezu unverzichtbar in Zeiten, in denen die Herausforderungen für den Sozialstaat immer größer werden“, so die Ministerin.

Minister Stickelberger und Ministerin Altpeter sprachen auch den Betreuungsvereinen, -behörden und -gerichten ihren Dank aus. „Sie sorgen für das unverzichtbare Netz, ohne das ehrenamtliche Betreuung nicht gedeihen kann“, so die Minister.

Zudem konnte Ministerin Altpeter die gute Nachricht überbringen, dass die finanzielle Förderung der Betreuungsvereine durch das Sozialministerium, die bereits 2011 erhöht worden war, 2015 nochmals deutlich auf nun 1,7 Millionen Euro angehoben wurde.

Über die rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden von den Betreuungsgerichten bestellt. Dies geschieht nur dann, wenn eine Person ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Grund hierfür kann eine psychische Krankheit oder eine geistige, seelische  oder auch körperliche Behinderung sein. Eine rechtliche Betreuung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn der Betroffene einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Gegen den freien Willen des Betroffenen darf eine Betreuung nicht angeordnet werden.

Beim Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer kommen rund 200 Ehrenamtliche sowie Vertreterinnen und Vertreter der Betreuungsgerichte, der Betreuungsbehörden und der Betreuungsvereine in Stuttgart zusammen. Bei Vorträgen und in Gesprächsgruppen haben sie Gelegenheit, sich zu informieren, auszutauschen und zu vernetzen. Veranstaltet wird der Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer gemeinsam vom Justizministerium, Sozialministerium, Kommunalverband für Jugend und Soziales sowie von der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Baden-Württemberg.