Parkplätze

Unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen ist kein Kavaliersdelikt

„Wenn es der Bundesregierung bei den Reformüberlegungen ernsthaft um die Verbesserung der Verkehrssicherheit und damit auch um ein geordnetes inklusives Miteinander im Straßenverkehr geht, muss das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von bislang 35 Euro konsequent auf 70 Euro angehoben und mit einem Punkt im neuen Fahreignungs-Bewertungssystem bewehrt werden“, forderte der Landes-Behindertenbeauftragte, Gerd Weimer, im Zusammen-hang mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 12. Dezember 2012 zur Neuordnung des Flensburger Verkehrszentralregisters. Eine entsprechende Anpassung der Bußgeldhöhe sei bislang nicht vorgesehen.

Als Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen habe er zu seinem großen Bedauern feststellen müssen, dass die Reform den Anforderungen der seit 26. März 2009 rechtsverbindlichen Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend Rechnung trage. „Es geht um das verbriefte Menschenrecht der Inklusion, d.h. um die gleichberechtigte Teilhabe von knapp 10 Millionen Menschen mit Behinderungen. Dabei normiert die UN-Behindertenrechtskonvention, dass bereits die Versagung angemessener Vorkehrungen eine Form der Diskriminierung darstellen kann“, so Gerd
Weimer weiter.

Ein ganz großes Problem bei der zu gewährleistenden persönlichen Mobilität für Menschen mit Behinderungen sei das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz. „Unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz entzieht Menschen mit einer außergewöhnlichen Mobilitätsbeeinträchtigung nicht nur die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sondern ist in hohem Maße eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs. Dies gilt insbesondere für Rollstuhlfahrer und stark gehbehinderte Bürger, die in zentralörtlichen Bereichen dann oftmals gerade dazu gedrängt werden, ebenfalls regelwidrig auf der nächst besten Fläche zu parken, um für sie existenzielle Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können“, stellte der Landes-Behindertenbeauftragte fest.

Die von einem unberechtigten Parken auf einem Behindertenparkplatz ausgehenden Gefahren für die betroffenen Menschen mit Behinderungen müssten im Zuge der Reform des Verkehrszentralregisters bzw. des Punktesystems abgestellt werden. Aus vielen Gesprächen mit Betroffenen wisse er, dass ein entsprechender Handlungsbedarf überfällig sei. „Dies habe ich mit Schreiben vom 10. Dezember 2012 gegenüber dem Bundesverkehrsminister zum Ausdruck gebracht“, betonte Gerd Weimer.

Hinweis für die Redaktionen:

Das Schreiben des Landes-Behindertenbeauftragten vom 10. Dezember 2012 an Herrn Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, ist
im Wortlaut beigefügt.

Quelle:

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
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