Medizinische Versorgung

Zollernalbkreis: Sozialministerin informiert in Burladingen über Landärzteprogramm des Landes

Das im Sommer 2012 gestartete Landärzteprogramm des Sozialministeriums ist außerordentlich erfolgreich – auch im Zollernalbkreis. Landesweit konnte das Ministerium bis Mitte Januar 2015 bereits 39 Förderanträge mit einer Gesamtfördersumme von 844.000 Euro bewilligen, im Zollernalbkreis bereits vier Projekte. Das sagte Sozialministerin Katrin Altpeter auf einer Veranstaltung zur Ärzteversorgung im ländlichen Raum in Burladingen, zu der sie auf Einladung ihres SPD-Landtagsfraktionskollegen Hans-Martin Haller gekommen war.

„Die Landesregierung will einen Beitrag dazu leisten, die ambulante medizinische Versorgung der Menschen in ländlichen Regionen auch in Zukunft sicherzustellen. Deshalb unterstützen wir Hausärzte bei einem Wechsel auf das Land mit bis zu 30.000 Euro“, erklärte Altpeter.

Grundsätzlich ist die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg nach Aussage von Ministerin Altpeter nach wie vor gut. In Einzelfällen komme es im ländlichen Raum aber bereits zu Versorgungsengpässen. „Es ist zwar die gesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, die ärztliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Aber hier müssen alle Beteiligten - Bund, Land, Selbstverwaltung und die Kommunen - mit vereinten Kräften daran arbeiten, die Versorgungsstrukturen, die Arbeitsbedingungen und die örtliche Infrastruktur an den Bedürfnissen der nachwachsenden Ärztegeneration auszurichten“, erklärte die Ministerin. Anders werde es nicht gelingen, junge und gut qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für die Tätigkeit außerhalb der Ballungsräume und großen Städte zu gewinnen. Auch die Förderung durch das Land könne nur ein Baustein sein.

Ergänzende Informationen:

Ziel des Förderprogramms „Landärzte“ ist die Sicherstellung der ambulanten hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum auch in Zukunft. Das Programm ist mit knapp zwei Mio. Euro ausgestattet und richtet sich insbesondere an Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztlich tätige Internisten. Bis zu 30.000 Euro Landesförderung erhält ein Hausarzt, wenn er sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde ohne Arzt niederlässt.

Die Höhe der Förderung richtet sich danach, ob der Landarzt bzw. die Landärztin einen vollen oder nur einen partiellen Versorgungsauftrag übernehmen möchte. Die genaue Summe ist zudem davon abhängig, wie ausgeprägt der Arztmangel in dem jeweiligen Fördergebiet ist, ob es also bereits heute akut zu Versorgungsengpässen kommt oder ein Arztmangel erst in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Es muss auch sichergestellt sein, dass in der Region Neuzulassungen von Hausärzten überhaupt zulässig sind.

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