Beratung

Schwangerschaftskonflikte vermeiden und bewältigen

Die Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Im Land gibt es 124 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen, die ein gut ausgebautes, wohnortnahes und vielfältiges Angebot von allgemeiner Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung sicherstellen, damit insbesondere Schwangere in Not- und Konfliktsituationen kurzfristig beraten werden können.

Das Land fördert derzeit die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen jährlich mit rund 17 Mio. Euro.

Anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen

Nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz) hat jeder Mann und jede Frau das Recht, sich über Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft berührenden Fragen, auf Wunsch auch anonym beraten zu lassen. Insbesondere die Beratung werdender Mütter in einem Schwangerschaftskonflikt soll Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen. Hierzu informieren die staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen über bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, über besondere Rechte im Arbeitsleben sowie über medizinische und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft. Sie unterstützen die Schwangere bei der Durchsetzung von Ansprüchen, bei der Fortsetzung der Ausbildung oder bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit. Sie unterstützen auch beim Umgang mit Behörden und vermitteln soziale und wirtschaftliche Hilfen, insbesondere auch die der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ sowie der Landesstiftung „Familie in Not“. Darüber hinaus bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik an.

Entscheidet sich die Schwangere gegen eine Fortführung der Schwangerschaft, so stellen 85 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen den so genannten „Beratungsschein“ aus. Dieser ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Keinen „Beratungsschein“ erteilen die katholischen Beratungsstellen.

Informations- und Vernetzungsstellen zur Pränataldiagnostik (IuV-Stellen PND)

Neue diagnostische Möglichkeiten in der medizinischen Betreuung von Schwangeren erfordern auch neue Wege der Beratung und Begleitung Schwangerer. Nach dem Abschluss eines zweijährigen Modellprojekts wurden im September 2010 zunächst für vier Jahre landesweit fünf IuV-Stellen PND an folgenden Standorten eingerichtet.

  • Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Diakonischen Werkes Karlsruhe
  • Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle pro familia, Stuttgart
  • Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, Gesundheitsamt Böblingen
  • Schwangerschaftsberatung Sozialdienst katholischer Frauen, Mannheim
  • Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung, Ulm

Die IuV-Stellen PND beraten oder vermitteln Beratung sowohl im Vorfeld der Durchführung pränataldiagnostischer Maßnahmen als auch nach einem auffälligen Befund und ergänzen so die wichtige Arbeit der 124 vom Land geförderten staatlich angerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen. Zudem haben sie die Aufgabe, ärztliche, fachärztliche und psychosoziale Beratung interdisziplinär zu vernetzen und .sind trägerübergreifende Anlaufstellen für die Schwangerschaftsberatungsstellen in grundsätzlichen Fragen zu Pränataldiagnostik.

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