Mehrgenerationenhäuser

Aktives Miteinander der Generationen

Ältere Frau und junger Mann spielen Mensch-ärgere-dich-nicht

Eine zukunftsorientierte Politik hat der demografischen Entwicklung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Generationenpolitik bilden neue Wohnformen und generationenübergreifendes Quartiersmanagement einen Schwerpunkt, bestimmt das Wohnen doch über die Lebensqualität und die Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe mit.

In den Kommunen entstehen, getragen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Verantwortlichen vor Ort, zunehmend Mehrgenerationenhäuser als offener Lebensmittelpunkt für Menschen aller Altersstufen. Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren leben unter einem Dach, entwickeln Ideen miteinander und unterstützen sich gegenseitig im Alltag. Jede Generation bringt sich in die Wohngemeinschaft ein.

Ziel und Anliegen ist es, die vorhandenen Potenziale aufzugreifen und zu aktivieren:

  • Gemeinsame Aktivitäten für alle Generationen;
  • Information, Beratung und Weiterbildung;
  • Familienstützende, altersübergreifende Dienstleistungen;
  • Ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern.

Förderung für den „GenerationenDialog in Baden-Württemberg“

Ziele des Förderprogramms „GenerationenDialog in Baden-Württemberg“ sind die wirksame Stärkung

  • der Rahmenbedingungen für das Zusammenleben der Generationen sowie
  • der Kompetenzen zum außerfamiliären Dialog zwischen den Generationen.

Die geförderten Projekte und Maßnahmen sollen einen Beitrag dazu leisten, neue außerfamiliäre generationenübergreifende Netzwerke zu knüpfen und dadurch die Solidarität zwischen den Generationen und das gegenseitige Verständnis der Generationen zu fördern.

Das Förderprogramm will vor allem zusätzliche Projekte und Maßnahmen in den Mehrgenerationenhäusern, aber auch in den Mütterzentren und Familienzentren, die einen Schwerpunkt in der Gestaltung auch außerfamiliärer Generationenbeziehungen haben, unterstützen. Grundlage für jeden Antrag zur Förderung solcher Projekte und Maßnahmen ist eigenes ehrenamtliches Engagement der Beteiligten sowie eine ergänzende finanzielle Unterstützung des Trägers oder von kommunaler bzw. dritter Seite.

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