UN-Kinderrechtskonvention

Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken

Die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen stellt einen Schwerpunkt der Kinderpolitik der Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode dar.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind in der UN-Kinderrechts-Konvention (UN-KRK) festgeschrieben. Diese Konvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Für die Bundesrepublik Deutschland trat sie am 5. April 1992 in Kraft. Die dabei zunächst erklärten Vorbehalte wurden im Jahr 2010 zurück-genommen. Die UN-KRK hat in der Bundesrepublik Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes. Dies und auch der Inhalt der Konvention sind aber bisher noch zu wenig bekannt. Das zu ändern ist Ziel der Kinderrechts-Politik der Landesregierung. Außerdem gilt es, den Kinderrechten durch gesetzliche und sonstige Maßnahmen zu mehr Geltung zu verhelfen.

Jahr der Kinder- und Jugendrechte 2014

Zum 25. „Geburtstag“ der UN-KRK im Jahr 2014 führt die Landesregierung gemeinsam mit Verbänden, Vereinen, Schulen und Kommunen ein „Jahr der Kinder- und Jugendrechte“ in Baden-Württemberg durch. Dem Thema Kinder- und Jugendrechte soll durch zentrale Veranstaltungen und durch die Bündelung zahlreicher regionaler und lokaler Aktivitäten im ganzen Land zu mehr Aufmerksamkeit verholfen werden.

Kindergipfel Baden-Württemberg 2014

Am 5. Juli 2014 fand zum zweiten Mal der baden-württembergische Kindergipfel unter dem Motto „Kinder reden – Politik hört zu“ im Stuttgarter Landtag statt. Mehr als 150 Kinder im Alter von neun bis 13 Jahren diskutierten mit Politikerinnen und Politikern über ihre Wünsche und Bedürfnisse und entwickelten Perspektiven für die Zukunft des Landes.

Kinderrechte in die Landesverfassung

Der Koalitionsvertrag sieht eine Verankerung von Kinderrechten in der Landesverfassung vor. Die Landesregierung will damit ein klares Signal setzen, dass das Wohlergehen der Kinder als Kernaufgabe von Staat und Gesellschaft angesehen wird. Damit wird die Stellung von Kindern in der Gesellschaft gestärkt und das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft, dass Kinder eigene Rechte haben, die respektiert werden müssen.

Recht auf Partizipation

„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ So heißt es in Artikel 12 Absatz 1 der UN-KRK. Entsprechend heißt es im Koalitionsvertrag: „Kinder- und Jugendpolitik darf nicht nur Politik für junge Menschen sein, sie muss stets Politik mit jungen Menschen sein… Wir werden die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Gemeindeordnung verbindlich verankern. Kinder und Jugendliche sollen grundsätzlich bei allen sie betreffenden Fragen politisch beteiligt werden. Die konkreten Formen der Beteiligung können sehr vielfältig ausfallen. Wo Jugendgemeinderäte gebildet werden, sollen sie ein Rede- und Antragsrecht erhalten.“

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist vor allem dort wichtig, wo diese leben und sich aufhalten: in den Städten und Gemeinden sowie in Kindergärten, Schulen, Jugendverbänden oder Freizeiteinrichtungen. In den letzten Jahren haben sich verstärkt Beteiligungsformen herausgebildet, bei denen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihr politisches und soziales Umfeld mit zu bestimmen und mit zu gestalten. Diese sollen weiterentwickelt und gestärkt werden.

Die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre wurde bereits gesetzlich geregelt.

Jahr der Kinder- und Jugendrechte 2014
  • Jubiläum

Jahr der Kinder- und Jugendrechte 2014

Vor 25 Jahren – genau am 20. November 1989 – wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Dieses Jubiläum nehmen wir zum Anlass, im Jahr 2014 in Baden-Württemberg ein Jahr der Kinder- und Jugendrechte durchzuführen.

  • Jugendhilfe

Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Überörtlicher Träger der Jugendhilfe ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Örtliche Träger sind die insgesamt 46 Jugendämter in Baden-Württemberg. Erfahren Sie mehr über die Aufgaben und Leistungen der Träger.

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