Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Austausch von Gesundheitsdaten soll medizinische Versorgung verbessern

Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte hat die Krankenversichertenkarte abgelöst. Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis beim Arztbesuch.

Funktionen und Anwendungen

Im Unterschied zur bisherigen Krankenversicherungskarte enthält die elektronische Gesundheitskarte zunächst neben den Versicherungsdaten wie Name, Adresse und Krankenversicherungsnummer ein Lichtbild und die Angabe zum Geschlecht. So sollen Verwechslungen vermieden werden. Auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt. Diese ermöglicht den Versicherten im Krankheitsfall eine unbürokratische medizinische Behandlung im Ausland.

Die neue Gesundheitskarte kann aber noch weit mehr. Künftig sollen Rezepte nicht mehr auf Papier ausgestellt, sondern mithilfe der Karte zur Verfügung gestellt werden. Auf freiwilliger Basis können die Versicherten zudem persönliche Gesundheitsdaten wie zum Beispiel Notfalldaten und Arztbriefe mittels der neuen Karte speichern lassen. Arzneimittel können auf unerwünschte Nebenwirkungen überprüft werden. In der letzten Ausbaustufe ist der Aufbau der elektronischen Patientenakte als Teil der neuen Karte vorgesehen.

Sicherheit der medizinischen Daten

Wichtig ist: die Versicherten entscheiden, ob und in welchem Umfang sie von den neuen Möglichkeiten zur besseren Verfügbarkeit ihrer medizinischen Daten Gebrauch machen wollen. Der Datenschutz und die Datensicherheit haben höchste Priorität.

Die medizinischen Daten können nur in Verbindung mit dem elektronischen Heilberufsausweis/Berufsausweis der Ärztin oder des Arztes gespeichert, ausgelesen und rechtsgültig signiert werden. Die Heilberufsausweise der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten werden in Baden-Württemberg von den jeweiligen Heilberufskammern ausgegeben. Darüber hinaus muss die Patientin oder der Patient eine PIN-Nummer eingeben, um dem Zugriff auf die Daten zuzustimmen.

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