Gesetzliche Unfallversicherung

Schützt Beschäftigte und Ehrenamtliche

Seit ihrer Einführung im Jahr 1884 wird die gesetzliche Unfallversicherung von dem sozialen Schutzprinzip und dem Prinzip der Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz geprägt.

Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt Versicherungsschutz für Schäden, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit entstehen. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Auch ein (Mit-)verschulden des Versicherten hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf seine Leistungsansprüche. Die gesetzliche Unfallversicherung hat daher auch friedensstiftende Wirkung, weil für ihre Leistungen die Frage eines Verschuldens mit allen sich hieraus für das Betriebsklima ergebenden negativen Konsequenzen nicht zu prüfen ist.

In der gesetzlichen Unfallversicherung treten öffentlich-rechtliche Versicherungsansprüche an die Stelle von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber. Dies ist tragender Grund dafür, dass in der gesetzlichen Unfallversicherung als einzigem Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung nur der Unternehmer die Beiträge trägt.

Als Service bieten die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung eine bundesweit einheitliche Rufnummer für allgemeine Informationen an:

0800 60 50 40 4

Unter der kostenfreien Rufnummer werden allgemeine Fragen zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten beantwortet. Fragen zu Einzelfällen, die in die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse fallen, werden an diese weitergeleitet.
Unternehmen oder Existenzgründer, die nicht wissen, welcher Unfallversicherungsträger für sie zuständig ist, können diesen bei der Infoline erfragen und sich bei Bedarf weiterverbinden lassen.

Allgemeine Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind ebenfalls erhältlich, bei spezifischen Fragen zur Prävention wird ebenfalls an die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse verwiesen.
Die Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr besetzt.
Informationen können auch per E-Mail angefordert werden:

info@dguv.de

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