Leichte Sprache

Was hat das Sozial-Ministerium für die Inklusion im Land getan?

Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
So steht es in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.



Das ist ein Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Viele Länder auf der ganzen Welt haben diesen Vertrag unterschrieben.
Auch Deutschland.


Die Regierung in Baden-Württemberg arbeitet an einem Plan.
Dieser Plan hilft die Ziele der UN-Behinderten-Konvention zu erreichen.
Jedes Landes-Ministerium bringt Ideen mit ein.


Das Sozial-Ministerium kümmert sich um die Planung.
Alle Ideen und Themen wird das Sozial-Ministerium der
Landes-Regierung bis zum Sommer 2015 zeigen.

Das macht Baden-Württemberg,
damit Menschen mit Behinderungen in allen
Lebens-Bereichen teilnehmen können:


  • Förderung von Investitionen:
    Zur Erklärung: Eine Investition ist zum Beispiel eine Geld-Anlage.
    Im Jahr 2013 wurde viel Geld angelegt.
    Damit sind neue Wohn-Angebote entstanden.
    Jetzt können Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden, wo sie wohnen möchten.



  • Beratungs-Stelle:
    Im Jahr 2013 stellte das Sozial-Ministerium
    Geld bereit für eine neue Arbeits-Stelle.
    Sie heißt: Kommunale Beratungs-Stelle Inklusion.
    Die Stelle hilft Kommunen,
    bei der Umsetzung von Inklusion.
    Zur Erklärung: Eine Kommune ist eine politische Gemeinde.



  • Projekt-Förderung: Impulse Inklusion:
    Das Sozial-Ministerium hilft Arbeits-Kreisen,
    die das Zusammen-Leben von Menschen
    mit und ohne Behinderungen weiter bringen.
    Es gibt dafür viele Geld-Mittel.
    Seit diesem Jahr fördert man Initiativen.
    Menschen mit Behinderungen können
    an diesen Initiativen teilnehmen,
    was früher nicht möglich war.

    Initiativen sind Menschen die gemeinsame Interessen haben.
    Zum Beispiel:
    Im Sport-Verein, politische Vereine
    oder Urlaubs-Angebote.



  • Weiterbildungs-Zertifikat:
    Es soll in Baden-Württemberg Informations-Kurse über Inklusion geben.
    Die Teilnehmer sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behinderten-Hilfe. Die Landes-Regierung will sie dafür auszeichnen.
    Sie bekommen dann das Zertifikat: kompetent für Inklusion.
    Es soll für alle Kurse in Baden-Württemberg gleich sein.
    Daran arbeitet die Landes-Regierung zusammen
    mit Verbänden der freien Wohlfahrts-Pflege.
    Zur Erklärung: Ein Zertifikat ist eine amtliche Bescheinigung.
    Zum Beispiel eine Urkunde.



  • Landes-Inklusions-Preis:
    Das Sozial-Ministerium hat im Jahr 2013
    den Landes-Inklusions-Preis entwickelt.
    Das Kultus-Ministerium und der Landes-Behinderten-Beauftragte haben dem Sozial-Ministerium dabei geholfen.
    Der Preis wird an die Projekte vergeben,
    die Inklusion und Teilhabe umsetzen.
    Den Preis bekommen dann:
    Organisationen, Vereine oder Schulen in Baden-Württemberg.
    Alle Preis-Gelder werden weiter verwendet.
    Zum Beispiel für die inklusive Arbeit vor Ort.



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Von wem sind die Bilder:
Blaues Easy-to-Read-Logo: Inclusion Europe
Grafiken: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013

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