Aufgrund der positiven Entwicklung der Infektionszahlen in zahlreichen Kreisen und infolge der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Februar 2021 kann eine landesweit geltende Ausgangsbeschränkung ohne Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens nicht mehr aufrechterhalten werden. Daher wurden die landesweiten Ausgangsbeschränkungen zum 11. Februar 2021 aufgehoben.
Um jedoch die Unterschreitung des Schwellenwertes in allen Stadt- und Landkreisen zu erreichen, können nächtliche Ausgangsbeschränkungen auf lokaler Ebene erforderlich sein. Die Umsetzung dieser regionalen Ausgangsbeschränkungen erfolgt in Allgemeinverfügungen auf Ebene der Gesundheitsämter. Das Sozialministerium hat dazu am 10. Februar 2021 einen Erlass zu regionalen Ausgangsbeschränkungen (PDF) an die Kommunen im Land verschickt.
Mit diesem Erlass sind die Gesundheitsämter angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist. Über mögliche Beschränkungen informieren die Stadt- und Landkreise vor Ort.
Liste der Stadt- und Landkreise, in denen nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten können
Stand: 04.03.2021
7-Tage-Inzidenzwert von über 50:
- Landkreis Biberach
- Landkreis Esslingen
- Landkreis Heilbronn
- Hohenlohekreis
- Landkreis Karlsruhe
- Landkreis Konstanz
- Landkreis Rastatt
- Landkreis Rottweil
- Landkreis Schwäbisch Hall
- Landkreis Tuttlingen
- Zollernalbkreis
- Stadtkreis Mannheim
- Stadtkreis Ulm
7-Tage-Inzidenzwert von über 50; maßgeblich für den Erlass von Ausgangsbeschränkungen ist jedoch, dass der Wert 7 Tage in Folge überschritten wird. Dies ist in folgenden Stadt-und Landkreisen noch nicht der Fall:
- Alb-Donau-Kreis
- Bodenseekreis
- Breisgau-Hochschwarzwald
- Landkreis Calw
- Landkreis Emmendingen
- Landkreis Heidenheim
- Landkreis Lörrach
- Landkreis Ludwigsburg
- Main-Tauber-Kreis
- Landkreis Ravensburg
- Landkreis Sigmaringen
- Landkreis Waldshut
- Stadtkreis Karlsruhe
- Stadt Stuttgart; Informationen der Stadt Stuttgart in Leichter Sprache
7-Tage-Inzidenzwert von unter 50; maßgeblich für ein Aufheben der Ausgangsbeschränkungen ist jedoch, dass der Wert drei Tage in Folge unterschritten wird. Geltende Ausgangsbeschränkungen können daher noch Bestandskraft haben. Bitte informieren Sie sich hierüber in Ihrem jeweiligen Stadt- oder Landkreis:
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Übersicht der 7-Tage-Inzidenzwerte der Stadt- und Landkreise
Die Daten der nachstehenden Liste sind dem aktuellen Lagebericht COVID-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg entnommen.
Stand: 05.03.2021
Aktuelle 7-Tage-Inzidenz unter 35:
Aktuelle 7-Tage-Inzidenz von mehr als 35 bis 50:
- Landkreis Freudenstadt
- Landkreis Heilbronn
- Landkreis Ludwigsburg
- Neckar-Odenwald-Kreis
- Ortenaukreis
- Ostalbkreis
- Rems-Murr-Kreis
- Rhein-Neckar-Kreis
- Zollernalbkreis
- Stadtkreis Baden-Baden
- Stadtkreis Freiburg i. Breisgau
- Stadtkreis Heidelberg
- Stadtkreis Pforzheim
Aktuelle 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 bis 100:
- Alb-Donau-Kreis
- Landkreis Biberach
- Bodenseekreis
- Breisgau-Hochschwarzwald
- Landkreis Calw
- Landkreis Emmendingen
- Landkreis Esslingen
- Landkreis Göppingen
- Landkreis Heidenheim
- Hohenlohekreis
- Landkreis Karlsruhe
- Landkreis Konstanz
- Landkreis Lörrach
- Main-Tauber-Kreis
- Landkreis Rastatt
- Landkreis Ravensburg
- Landkreis Reutlingen
- Landkreis Sigmaringen
- Landkreis Tuttlingen
- Landkreis Waldshut
- Stadtkreis Karlsruhe
- Stadtkreis Mannheim
- Stadt Stuttgart; Informationen der Stadt Stuttgart in Leichter Sprache
- Stadtkreis Ulm
Aktuelle 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100:
Aktuelle 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200:
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Aktuelle 7-Tage-Inzidenz von mehr als 300:
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