Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, das auf der Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien basiert, ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu verhindern oder zu beseitigen.
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