Menschen mit Behinderung

1. Landesinklusionspreis ausgeschrieben

Sozialministerin Katrin Altpeter, Kultusminister Andreas Stoch und Landes-Behindertenbeauftragter Gerd Weimer schreiben erstmals in der Geschichte Baden-Württemberg einen Landesinklusionspreis aus. In insgesamt vier Kategorien sollen Einzelpersonen, Organisationen, Einrichtungen, Träger, Schulen oder Vereine ausgezeichnet werden, die sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg einsetzen. Bewerbungen sind ab sofort bis Ende Februar 2014 möglich.

„Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen willkommen sind und selbstverständlich gleichberechtigt teilhaben“, betonten die Initiatoren bei der Vorstellung des Preises in Stuttgart. „Viele Menschen in unserem Land engagieren sich schon seit langem dafür, Inklusion und Teilhabe zu verwirklichen. Sie sind Vorbilder und ihre Bemühungen um ein gutes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen verdienen besondere Anerkennung. Deshalb haben wir den Landesinklusionspreis ins Leben gerufen“, so Ministerin Altpeter, Minister Stoch und Landes-Behindertenbeauftragter Weimer.

Der Inklusionspreis wird in den vier Kategorien „Wohnen“, „Arbeiten“, „Freizeit, Kultur und Sport“ sowie „Bildung und Erziehung“ ausgeschrieben. In jeder Kategorie wird ein 1. Preis mit 15.000 Euro, ein 2. Preis mit 5.000 Euro und ein 3. Preis mit 3.000 Euro vergeben. Bis zum 10. Platz werden Anerkennungspreise verliehen.

Ministerin Altpeter, Minister Stoch und Landes-Behindertenbeauftragter Weimer wiesen darauf hin, dass die Preisgelder wieder zurück in die konkrete inklusive Arbeit vor Ort fließen werden: „Bereits bei der Bewerbung verpflichten sich die Bewerberinnen und Bewerber, mögliche Preisgelder für ihre weitere Arbeit für die Stärkung der Inklusion im Land einzusetzen. So kommen die Preisgelder direkt bei denjenigen an, um die es bei der Inklusion vor allem geht.“

Wer die Preise gewinnen wird, darüber entscheidet nach Bewerbungsschluss eine Jury, in der Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige die Hauptrolle spielen. Vergeben werden soll der Preis im Rahmen einer großen feierlichen Veranstaltung am 18. Juli 2014.

Die Kategorien

In der Kategorie „Wohnen“ sollen Menschen, Organisationen oder Projekte ausgezeichnet werden, die die Inklusion dahingehend voranbringen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthalts- und Wohnort frei zu wählen und in Nachbarschaften und Gemeinden selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilzunehmen.

Für einen Preis in der Kategorie „Arbeiten“ können sich Personen und Einrichtungen bewerben, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, den gleichen Zugang zu Arbeit zu haben wie alle anderen Menschen. Zu dem Recht auf Arbeit gehört die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen.

In der Kategorie „Freizeit, Kultur und Sport“ werden Individuen oder Gruppen ausgezeichnet, die durch ihr Engagement sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Menschen am kulturellen Leben, also an Erholungs-, Sport- und Freizeitaktivitäten teilnehmen und ihr kreatives künstlerisches, intellektuelles und sportliches Potenzial entfalten können.

Eine Auszeichnung in der Kategorie „Bildung und Erziehung“ sollen Menschen, Organisationen oder Projekte erhalten, die Menschen mit Behinderungen ermöglichen, wie alle anderen Menschen auch durch allgemeine oder berufliche Bildung ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität zur Entfaltung zu bringen und sie zur Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

Sozialministerium: Landesinklusionspreis

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