Opferschutz/Behinderte/Kinder- und Jugendliche

Baden-Württemberg beteiligt sich an Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Das Land beteiligt sich an der bundesweiten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, aus der Menschen Hilfen erhalten sollen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 (BRD) bzw. bis 1990 (DDR) als Kinder oder Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und stationären Psychiatrien Opfer von Gewalt, Missbrauch und anderen Formen von Misshandlungen waren.

Wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag (11. November) in Stuttgart mitteilte, stimmte das Kabinett einem entsprechenden Vorschlag seines Hauses in dieser Woche zu. Die Stiftung wird von Bund, Ländern und Kirchen zum 1. Januar 2017 eingerichtet und gemeinsam finanziert. Am 1. Dezember wird die dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung auf einer Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder unterzeichnet. Baden-Württemberg wird sich nach derzeitigem Stand in den fünf Jahren der Stiftungsdauer bis Ende 2021 mit rund 7,8 Millionen Euro beteiligen. 

Bekanntgabe der Beratungsstelle für Betroffene noch in diesem Jahr

Minister Lucha zeigte sich hoch zufrieden, dass die Einrichtung der Stiftung nach langen Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kirchen nun kurz bevorsteht. „Baden-Württemberg hat sich von Beginn an intensiv in die Verhandlungen zur Gründung der Stiftung eingebracht. Das Land hat sich für eine Gleichbehandlung aller Menschen stark gemacht, die als Minderjährige Leid und Unrecht erleben mussten - egal ob sie in einem Kinderheim, einer Behinderteneinrichtung oder in der Psychiatrie untergebracht waren. Zugleich haben wir dafür Sorge getragen, dass die Hilfe der Stiftung niederschwellig ist und die Betroffenen, die teilweise heute noch geistige, seelische oder körperliche Einschränkungen haben, nicht überfordert“, sagte der Minister. Lucha dankte auch dem Landtag in Baden-Württemberg, der sich 2015 mit einem fraktionsübergreifenden Antrag aller damals vier vertretenen Fraktionen für die Mitwirkung Baden-Württembergs und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel eingesetzt hatte. „Das hatte damals Signalwirkung für ganz Deutschland“, so der Minister. Er kündigte an, noch in diesem Jahr die Beratungsstelle im Land bekannt zu geben, an die sich Betroffene wenden können.

Stiftung hilft Betroffenen mit Gesprächen - Chance zum Aufarbeiten der Geschehnisse

Besonders wichtig ist Minister Lucha, dass die Stiftung nicht nur Geld auszahlt. „Aus Gesprächen mit Betroffenen wissen wir, dass es ihnen darauf besonders auf die Chance ankommt, mit jemandem offen über die damaligen Geschehnisse in den Einrichtungen sprechen zu können. Ihnen ist es wichtig, dass man ihnen endlich glaubt, was sie berichten. Wenn darüber hinaus öffentlich anerkannt und wissenschaftlich aufgearbeitet wird, was damals in den Einrichtungen geschah, können hoffentlich mehr und mehr Menschen endlich Frieden mit ihrer schwierigen Lebensgeschichte schließen“, betonte Lucha. Wer als junger Mensch misshandelt und gering geschätzt wurde und statt Zuwendung aus der eigenen Familie Leid, Unrecht und Schutzlosigkeit in einer Einrichtung erlebt habe, trage sein ganzes Leben lang eine schwere Last. Daher dürfe auch die Gesellschaft nie vergessen, dass das Leben von vielen Menschen in Baden-Württemberg von diesem Schicksal geprägt wurde. Die Aufarbeitung und öffentliche Anerkennung des Geschehenen sollen dem Minister zufolge ein Mahnmal darstellen, dass Kindern und Jugendlichen nie wieder solches Leid angetan wird.

Ergänzende Informationen

Schätzungen zufolge sind deutschlandweit ca. 100.000 Personen Opfer von Gewalt und Missbrauch in Heimen der Behindertenhilfe und stationären Psychiatrien geworden. Wie viele Menschen in Baden-Württemberg betroffen sind, ist nicht genau bekannt.

Betroffene, die sich an die Stiftung wenden, erhalten in der Regel eine einmalige Pauschale in Höhe von 9.000 Euro. Opfer, die ohne Bezahlung arbeiten mussten, erhalten zusätzlich bis zu 5.000 Euro für entgangene Rentenansprüche.

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