Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz

Breite Mehrheit für Baden-Württembergs Antrag zu besseren Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige

Gruppenfoto der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder sowie des Staatssekretärs des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 8. Juni 2017 in Weimar (Foto: Jens Meyer)
Von links: Ministerin Diana Golze (Brandenburg), Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek (BMFSFJ), Staatssekretärin Bärbl Mielich (Baden-Württemberg), Ministerin Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern), Ministerin Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt), Ministerin Monika Bachmann (Saarland), Senatorin Anja Stahmann (Bremen), Senatorin Katharina Fegebank (Hamburg), Ministerin Heike Werner (Thüringen), Ministerin Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz), Ministerin Petra Köpping (Sachsen), Ministerin Kristin Alheit (Schleswig-Holstein), Staatssekretär Johannes Hintersberger (Bayern), Staatssekretärin Barbara König (Berlin) und Ministerin Cornelia Rundt (Niedersachsen)

Bei der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) am 7. und 8. Juni in Weimar ist ein Antrag Baden-Württembergs mit sehr großer Mehrheit angenommen worden, der sich für eine bessere Anrechnung von Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ausspricht.

„Drei Viertel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Ohne die Leistung der pflegenden Angehörigen wäre das deutsche Pflegesystem gar nicht denkbar. Diese Zeiten der Pflegetätigkeit sollten deshalb in vergleichbarer Weise wie Kindererziehungszeiten bei der Rente berücksichtigt werden. Ich freue mich, dass eine so große Mehrheit der Länder unseren Antrag unterstützt“, sagte Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration, in Weimar.

Bei den geforderten Neuregelungen im Rentenrecht gehe es nicht nur um bessere Rahmenbedingungen, sondern auch darum, die Leistung der Pflegenden gesellschaftlich mehr wertzuschätzen, so Mielich. Sie gehe davon aus, dass der Bund sich des Themas vor dem Hintergrund des breiten Ländervotums zeitnah annehme.
 
Konkret fordert der Antrag die Bundesregierung auf, folgende Punkte zu prüfen:

  • Die Pflegezeiten im Rentenrecht sollen künftig unabhängig vom Erwerbsstatus der pflegenden Person angerechnet werden. Bisher gilt die Voraussetzung, dass die eigene Erwerbstätigkeit auf 30 Stunden pro Woche reduziert werden muss.
  • Pflegende können auch dann eine Rentenanwartschaft erwerben, wenn sie bereits eine Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen.
  • Pflegezeiten sollen in gleicher Weise honoriert werden wie Kindererziehungszeiten.

Weiterführende Informationen

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland, die im Jahr 1995 noch bei 1,7 Millionen lag, ist im Jahr 2015 auf knapp 2,9 Millionen Menschen angestiegen. Fast drei Viertel (73 Prozent bzw. 2,08 Millionen) der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. Davon erhielten rund 1,4 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld, das bedeutet sie wurden in der Regel zu Hause allein durch Angehörige gepflegt. Mit der demografischen Alterung wird das Potenzial an Pflegepersonen perspektivisch zurückgehen. Diese Tendenz wird verstärkt durch veränderte Familienstrukturen, die zunehmende Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie Forderungen nach Flexibilität im Arbeitsleben.

Auch die Enquetekommission „Pflege“ des Landtages von Baden-Württemberg hat in der letzten Legislaturperiode eine den Kindererziehungszeiten vergleichbare Anerkennung der Pflege in der Rentenversicherung empfohlen.

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