Sonderförderprogramm

Drei Millionen Euro für Quartiersprojekte der Kommunen

Logo der Strategie „Quartier 2020 – Gemeinsam. Gestalten.“: Umrisse von Menschen, Tieren und Häusern in Form des Buchstabens Q (Bild: Sozialministerium Baden-Württemberg)

Der vom Sozial- und Integrationsministerium im vergangenen Jahr initiierte Ideenwettbewerb zur Landesstrategie „Quartier 2020 – Gemeinsam.Gestalten.“ ist auf enorme Resonanz bei den Kommunen in Baden-Württemberg gestoßen. Mit einem Sonderförderprogramm in Höhe von drei Millionen Euro sollen diese nun dabei unterstützt werden, ihre kreativen und visionären Ideen über ein generationenübergreifendes Wohnen von Morgen umzusetzen.

„Wir müssen heute damit beginnen, neue Formen des generationenübergreifenden Miteinanders zu erproben und den Zusammenhalt im Quartier zu stärken“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha heute in Stuttgart.

Über das Sonderförderprogramm können Kommunen einen Zuschuss zur Quartiersentwicklung von bis zu 30.000 Euro beantragen. „Das Sonderprogramm ist eine Chance für alle Kommunen, ihre Ideen zu verwirklichen. Insbesondere bietet es auch jenen kreativen Quartiersprojekten eine Chance, die beim Wettbewerb im vergangenen Jahr keinen Preis gewonnen haben“, betonte Staatssekretärin Bärbl Mielich.

Sonderprogramm Quartier

Das Sonderprogramm fördert auch Kooperationsprojekte von Städten, Gemeinden und Landkreisen mit einem Zuschuss von bis zu 60.000 Euro. „Quartiersentwicklung kann nur gelingen, wenn Kommune, Bürgerschaft und lokale Partner gemeinsam an einem Strang ziehen. Aber auch der Blick über den eigenen Tellerrand und die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder dem Landkreis sind wichtig für den Erfolg. Diese Vernetzung auf allen Ebenen wollen wir mit dem Sonderprogramm gezielt stärken“, erläuterte Sozialminister Lucha.

„Ich bin überzeugt, dass Quartiersentwicklung eine echte Chance für alle Kommunen ist, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern das Zusammenleben der Generationen und das Leben im Alter neu zu gestalten“, so Staatssekretärin Mielich. Die Themen Pflege und Unterstützung im Alter sowie Bürgerbeteiligung stehen im Fokus des Sonderprogramms. Abgesehen von diesen Schwerpunkten liegt dem Programm ein breiter Quartiersansatz zugrunde, der sich an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientiert. Die Kommunen können bei ihren Quartiersprojekten unterschiedliche Akteure, Bevölkerungsgruppen und Themen einbeziehen, wie etwa Familie, Jugend, Inklusion, Integration, Gesundheit, Mobilität etc. „Dieser offene Ansatz ist uns wichtig, denn die Kommunen wissen am besten, was für die konkrete Quartiersarbeit vor Ort gebraucht wird“, betonte die Staatssekretärin.

Die Antragsberatung zum Sonderprogramm Quartier liegt beim neu gegründeten Gemeinsamen Kommunalen Kompetenzzentrum Quartiersentwicklung (GKZ.QE) von Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag. „Diese sind mit ihrer langjährigen Expertise die richtigen Ansprechpersonen für alle Fragen zum Sonderprogramm Quartier“, so Bärbl Mielich.

Ergänzende Informationen

Das Sonderprogramm Quartier ist Teil der Strategie „Quartier 2020 – Gemeinsam.Gestalten.“, mit der das Ministerium für Soziales und Integration Kommunen bei der Entwicklung alters- und generationengerechter Quartiere unterstützt. Die Landesstrategie bietet in den Bereichen Beratung, Förderung, Vernetzung und Qualifizierung vielfältige Angebote zur kommunalen Quartiersentwicklung. So sollen die Quartiersvielfalt im Land gestärkt und gleichzeitig gute Bedingungen für die qualitätsvolle und nachhaltige Verankerung von Quartiersprozessen geschaffen werden.

Förderaufruf und Antragsformular zum Sonderprogramm Quartier

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