Teilhabe

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird in den Landtag eingebracht

„Der heutige Beschluss der Landesregierung über den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg und die Einbringung in den Landtag ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Verbesserung der Teilhabe, Selbstbestimmung und Partizipation von Menschen mit Behinderungen im Land.

Ich begrüße es sehr, dass nunmehr sowohl für die über 80.000 Menschen im Land, die Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe beziehen, als auch für die Träger der neuen Eingliederungshilfe Klarheit besteht, wohin die Reise geht. Denn bis zum 1. Januar 2020 muss der Systemwechsel weg von der Angebotsorientierung hin zur Personenzentrierung und Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt in die Praxis umgesetzt sein“, so die Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner. Künftig stehe der Mensch mit seinem individuellen Bedarf im Mittelpunkt, und zwar unabhängig davon, ob jemand individuell, in einer betreuten Wohngemeinschaft oder in einer besonderen Wohnform lebe.

„Auf der Landesebene werden in einem sogenannten Landesrahmenvertrag jetzt wichtige Fragen für die einheitliche Erbringung der Leistungen der Eingliederungshilfe in den Stadt- und Landkreisen zu regeln sein. Hierbei haben die maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen nunmehr ein Mitwirkungsrecht an der Beratung und Beschlussfassung des Rahmenvertrags. Somit gilt auch für die Erbringung der Eingliederungshilfe in Zukunft: Nichts über uns ohne uns“, zeigte sich die Landes-Behindertenbeauftragte erfreut. Als maßgebliche Interessenvertretungen sehe der Gesetzentwurf neben der Landes-Behindertenbeauftragten die vom Landes-Behindertenbeirat zu bestimmenden weiteren Vertreterinnen und Vertreter vor.

„In Zukunft werden wir mit den 44 Stadt- und Landkreisen im Land mindestens ebenso viele Träger der Eingliederungshilfe haben. Hinzu kommt die Möglichkeit, dass die Aufgaben der Träger der Eingliederungshilfe kreisangehörigen Gemeinden ganz oder teilweise übertragen werden können. Deshalb wünsche ich es mir im Einklang mit dem Landes-Behindertenbeirat und Verbänden der Selbsthilfe bzw. Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen, dass die Feststellung des individuellen Hilfebedarfs landeseinheitlich durch eine Stelle, die strukturell von den Trägern der Eingliederungshilfe unabhängig ist, erfolgt. Bislang ist die Zuständigkeit jedes Trägers der Eingliederungshilfe vorgesehen. Für mich geht es in dieser Frage um die Gewährleistung landesweit einheitlicher Lebensverhältnisse und um gleich Teilhabechancen“, so die Landes-Behindertenbeauftragte. Die Bedarfsermittlung sei schließlich das Herzstück des Gesamtprozesses von der Antragstellung bis zur Feststellung und Bewilligung der konkreten Teilhabeleistung. Eine Bedarfsermittlung aus einer Hand wäre Garant für eine landesweit einheitliche und überprüfbare Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs und würde sicherstellen, dass das noch zu bestimmende baden-württembergische Instrument zur Feststellung des Hilfebedarfs nach einheitlichen Standards und Maßstäben angewandt werde. Schließlich müsse es für vergleichbare Bedarfe auch vergleichbare Leistungen geben.

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