Gesundheitsschutz

Im Zusammenhang mit dem Auftreten der Vogelgrippe vom Typ H5N8 am Bodensee verweist das Sozial- und Integrationsministerium auf folgende Information des Robert-Koch-Instituts zum Risiko humaner Erkrankungen hin:

Humane Erkrankungen mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5N8 sind bisher nicht beobachtet worden, können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Beim Einsatz adäquater Schutzmaßnahmen sind Übertragungen auf den Menschen jedoch unwahrscheinlich. Auch im Zusammenhang mit bekannten Ausbrüchen beim Geflügel durch mit diesem Virus verwandte Geflügelpestviren in Südkorea, Japan oder China wurden bisher keine humanen Erkrankungen berichtet.

Das Robert Koch-Institut hat auf seinen Internetseiten Empfehlungen zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch (hochpathogene) aviäre Influenza A/H5 veröffentlicht. Danach sind besondere Vorsichts- und Schutzmaßnahmen für Personen empfohlen, die vor, während oder zur Bewältigung eines Ausbruchs hochpathogener aviärer Influenza engen Kontakt zu den erkrankten oder verendeten Vögeln hatten oder haben können. Die Empfehlungen werden von den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort in Kooperation mit den Veterinärbehörden umgesetzt. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nicht.

Antworten des Robert Koch-Instituts auf häufig gestellte Fragen zur Vogelgrippe finden Sie unter www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Gefluegelpest/Gefluegelpest.html.

// //