Frauen

Land fördert Teilzeitausbildung von alleinerziehenden Frauen

Alleinerziehende Frauen gehören zu den am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen. Sie haben aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation häufig keine berufliche Ausbildung absolviert, so dass ihnen qualifizierte und existenzsichernde Erwerbsarbeit vielfach verwehrt bleibt. „Das wollen wir mit den neuen Projekten zur Teilzeitausbildung für Alleinerziehende ändern und diesen Personenkreis direkt ansprechen“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter. Der Projektaufruf wird am heutigen Montag an alle interessierten Ausbildungseinrichtungen versandt und auch auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.

Mit den Modellprojekten sollen die Angebote der Teilzeitausbildung in Baden-Württemberg ausgebaut und für alleinerziehende Frauen besser nutzbar gemacht werden. „Für mich ist wichtig“, so die Ministerin, “dass diese Modell­projekte dazu beitragen, die gesellschaftliche Akzeptanz der beruflichen Teilzeit­ausbildung zu erhöhen und deren Verankerung im Ausbildungswesen zu stärken.“

Durch die nachhaltige Integration in das Erwerbsleben und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll alleinerziehenden Frauen die Chance zu mehr Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben geboten und Altersarmut vorgebeugt werden. Zugleich soll damit auch bereits bestehenden und noch zu erwartenden Fachkräfteengpässen einzelner Branchen und Betriebe entgegen gewirkt werden.

Die Projekte zur Teilzeitausbildung sind Teil des von der Landesregierung beschlossenen Konzepts „Gute und Sichere Arbeit“, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert wird. Es sollen Modellvorhaben gefördert werden, die alleinerziehenden Frauen mit und ohne Migrationshintergrund die Möglichkeit eröffnen, trotz der familiären Inanspruchnahme erfolgreich eine Ausbildung zu beginnen bzw. eine abgebrochene Ausbildung fortzusetzen.

„Alleinerziehende Frauen haben ein besonders hohes Risiko, auf Dauer ohne Berufsausbildung und damit abhängig von Transferleistungen zu bleiben“, so die Ministerin. So hätten in Baden-Württemberg 7.359 Frauen oder 61,1 Prozent der alleinerziehenden arbeitslosen Frauen unter 45 Jahre, die von Hartz IV leben müssen, keine abgeschlossene Berufsausbildung.

„Der beste Weg aus dem Transferbezug ist die Integration dieser Frauen in den Arbeitsmarkt. Dies bedeutet allerdings für alleinerziehende Frauen eine doppelte Kraftanstrengung.“ Während Einkommenserwerb, Kinderbetreuung, Haushaltsführung und Pflege sozialer Netzwerke in einer Paar-Familie zwischen zwei Personen aufgeteilt werden können, müsse dies von den Alleinerziehenden meist allein bewältigt werden.

Ohne Beratung und sozialpädagogische Begleitung seien viele der Betroffenen nicht in der Lage, die oft komplexen Probleme der finanziellen Absicherung der Lebensführung sowie Fragen der Kinderbetreuung und der Alltagsbewältigung so zu lösen, dass sie eine Ausbildung aufnehmen und auch erfolgreich absolvieren können. „Ich bin gespannt, welche kreativen Ideen die Projektträger entwickeln, um den besonderen Bedürfnissen alleinerziehender Frauen bei der Teilzeitausbildung gerecht zu werden“, so die Sozialministerin weiter.

Der Projektaufruf ist auf der Webseite www.esf-bw.de zu finden. Anträge können bis zum 15. März 2012 bei der L-Bank in Karlsruhe eingereicht werden.

 

Das Programm „Gute und sichere Arbeit“ des Sozialministeriums

Mit dem Programm für „Gute und sichere Arbeit“ will die Landesregierung Baden-Württemberg ein großes Stück voranbringen auf dem Weg zum „Musterland für gute Arbeit“. Menschen, die schon lange arbeitslos sind oder Schwierigkeiten bei der Ausbildung haben, soll die Teilhabe am Erwerbsleben zu fairen Bedingungen ermöglicht werden. Das Programm umfasst fünf Bausteine für unterschiedliche Zielgruppen, die bisher auf der Schattenseite des Arbeitsmarktes stehen. Es soll zur Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt beitragen, spezifische Zielgruppen wie etwa Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund und Jugendliche ohne Schulabschluss fördern und damit zugleich auch helfen, den Fachkräftebedarf zu sichern.

Mit dem Programm sollen aber auch Lücken im bestehenden Fördersystem geschlossen werden. Und mit dem bundesweit in dieser Form neuen „Passiv-Aktiv-Tausch“ soll zudem der Nachweis erbracht werden, dass eine Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB II zur Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt sinnvoll und auch möglich ist.

Für das Programm „Gute und sichere Arbeit“ werden allein im laufenden Jahr mindestens 10 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Sozialministeriums eingesetzt. Dazu kommen noch Kofinanzierungsmittel Dritter, so etwa der Bundesagentur für Arbeit.

Information zum Europäischen Sozialfonds (ESF)

Die Förderperiode 2007 bis 2013 des ESF steht unter der Überschrift „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung". Unter dem Motto „Chancen fördern" unterstützt der ESF in Baden-Württemberg Projekte, die Menschen und Unternehmen in Zeiten sich wandelnder Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt fit für die Zukunft machen. Zur Umsetzung des operationellen Programms stehen Baden-Württemberg insgesamt 266 Millionen Euro aus dem ESF zur Verfügung.

ESF-Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg.

Ausführliche Informationen zu diesem Projektaufruf sowie zum ESF sind unter www.esf-bw.de abrufbar.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
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