Armutsbekämpfung

Landesregierung stärkt Schuldnerberatung in Baden-Württemberg

Euromünzen liegen auf Taschenrechner

Die kommunalen und frei gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen im Südwesten erhalten künftig eine um 25 Prozent höhere Landesförderung. „Die Beratungsstellen weisen vielen Bürgerinnen und Bürgern den Weg aus der Schuldenfalle. Die höhere Landesförderung ist ein wichtiger Beitrag zur Armutsbekämpfung“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha.

„Die erhöhte Förderung stärkt die Schuldnerberatungsstellen im Land und ist damit ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung, da wir so den Bürgerinnen und Bürgern einen Weg aus der Schuldenfalle aufzeigen können. Überschuldung hat verschiedene Gesichter und komplexe Ursachen. Um Armut erfolgreich zu bekämpfen müssen wir vor Ort mit den Betroffenen passgenaue Lösungen finden. Genau das machen die Schuldnerberatungen landauf und landab“, so Minister Lucha.

Die Erhöhung erfolgt in zwei gleich großen Schritten rückwirkend zum 1. Januar 2018 sowie zum 1. Januar 2020. Damit werden die leistungsbezogenen Fallpauschalen für die Beratungen insgesamt um 25 Prozent erhöht.

Ziel der Landesregierung sei es, allen Menschen im Land die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, so Lucha. Ein Schwerpunkt liege daher auch auf der Bekämpfung von Überschuldung.

Verbraucher- oder Privatinsolvenzverfahren

Das Verbraucher- oder Privatinsolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, bei dem mit Unterstützung von kommunalen oder freigemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälten in der ersten Stufe ein außergerichtliches Einigungsverfahren zwingend zu erfolgen hat. Dabei muss von Seiten des Schuldners versucht werden, mit den Gläubigern eine Einigung über eine Schuldenbereinigung zu erreichen. Kommt diese Einigung nicht zustande, schließt sich das gerichtliche Verfahren an. Lässt sich auch dort keine Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner erzielen, folgt das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren nach dessen Abschluss das Restschuldbefreiungsverfahren mit einer in der Regel sechsjährigen Wohlverhaltensperiode beginnt. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode erlässt das Gericht dem Schuldner auf Antrag seine restlichen Schulden, wenn keine Versagungsgründe vorliegen.

In den beiden vergangenen Jahren haben rund 100 von 130 Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg außergerichtliche Einigungsverfahren für rund 9.600 Schuldnerinnen und Schuldner durchgeführt. Dabei konnten die Beratungsstellen im Zusammenwirken mit den Gläubigern bei mehr als 1.900 Schuldnern eine einvernehmliche Regulierung bestehender Schulden erreichen und ihnen damit ein mehrjähriges Verfahren bis zur Entschuldung bzw. bis zu einem wirtschaftlichen Neuanfang sowie Verfahrenskosten ersparen.

Die Höhe der Fallpauschale richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger.

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