Gewalt gegen Frauen

Maßnahmenpaket zum Schutz von weiblichen Flüchtlingen

Sozialministerin Katrin Altpeter will, dass weibliche Flüchtlinge in Baden-Württemberg in Zukunft besser über ihre Rechte informiert sind und persönliche Beratungs- und Hilfeangebote in Anspruch nehmen können, wenn sie Gewalt oder Missbrauch ausgesetzt sind oder waren. Dazu hat die Ministerin ein Paket an Schutzmaßnahmen auf den Weg gebracht, das sich gezielt an Frauen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung in den Stadt- und Landkreisen richtet.

Kernstück des Projekts sind Informationsveranstaltungen über Frauenrechte in Deutschland und das Hilfesystem in Baden-Württemberg. Betroffene Frauen können sich zudem persönlich beraten lassen. Liegt ein Fall von häuslicher Gewalt vor, soll den betroffenen Frauen und Kindern die Unterbringung in einem Frauen- und Kinderschutzhaus ermöglicht werden.

Landesweit koordiniert wird das Projekt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Umsetzung vor Ort erfolgt durch Mitarbeiterinnen der circa 150 Frauenberatungsstellen und Frauen- und Kinderschutzhäuser im Land.

Die Ministerin: „Viele der Frauen, die nach Deutschland geflüchtet sind, haben bereits in ihren Heimatländern oder auf der Flucht zum Teil brutale Gewalt erfahren. Und trotz aller Bemühungen werden wir nie hundertprozentig vermeiden können, dass es auch in den Flüchtlingsunterkünften in Einzelfällen zu Belästigungen oder Gewalt gegen Frauen kommt. Umso wichtiger ist es, dass wir den Frauen und Mädchen erklären, welche Rechte sie in Deutschland haben und ihnen dabei helfen, sich gegen Gewalt, Belästigung oder Missbrauch zu wehren.“

Schulungen sollen sensibilisieren

Neben den Informationsveranstaltungen und den persönlichen Beratungsgesprächen ist Altpeter zufolge auch geplant, Ehrenamtliche und Personen, die beruflich mit Flüchtlingsfrauen zu tun haben, in speziellen Schulungen für das Thema zu sensibilisieren. Darüber hinaus sollen die Stadt- und Landkreise im Land bei der Entwicklung eigener Schulungskonzepte für ihre Gemeinschaftsunterkünfte unterstützt werden.

Landesprogramm und Bundesprogramm ergänzen sich

Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass sich die in Baden-Württemberg vorgesehenen Maßnahmen und das von Bundesministerin Schwesig im Dezember 2015 vorgestellte Schutzkonzept für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften sehr gut ergänzen. Denn der Bund fördert zwar bauliche Maßnahmen zum Schutz von Frauen in Flüchtlingsunterkünften, aber keine direkte Beratung und Unterstützung der Frauen selbst. Hier setzt das Maßnahmenpaket des Landes an.

Als willkommenen Nebeneffekt bezeichnete Altpeter die Tatsache, dass durch die Umsetzung der Maßnahmen erstmals Daten über die Anzahl der Frauen, die in ihren Heimatländern, auf der Flucht oder in den Flüchtlingseinrichtungen Belästigungen, Missbrauch und Gewalt erfahren haben, vorliegen werden. Bislang gibt es dazu keine zuverlässigen Erhebungen.

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