Gleichstellung

Plenumsrede von Sozialministerin Katrin Altpeter zum Chancengleichheitsgesetz

Ministerin Katrin Altpeter an Redepult

Rede von Sozialministerin Katrin Altpeter in der 147. Plenarsitzung des Landtags (Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Neufassung des Chancengleichheitsgesetzes. Es freut mich sehr, Ihnen nun, nach einem langen und intensiven Prozess der Anhörung von Verbänden, Beauftragten für Chancengleichheit und Bürgern, den Entwurf des ChancenG vorzustellen.

Das bisherige Chancengleichheitsgesetz hat sich als tragende Säule für die Partizipation von Frauen erwiesen. Es lassen sich in der Eingangsbesoldung positive Entwicklungen nachweisen. Frauen haben heute zudem bessere Chancen, beruflich aufzusteigen und dabei auch Familie und Beruf zu vereinbaren. Aber es ist auch heute noch Realität, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen noch weit unterdurchschnittlich ist. Und es ist auch kein Geheimnis, dass Frauen in Gremien immer noch in der Minderheit sind. Um diesen Unterrepräsentanzen wirksam entgegenzuwirken, können wir uns nicht auf dem bisher Erreichten ausruhen.Wir wollen und müssen daher Diskriminierungen abbauen, um Frauen die glei-chen beruflichen und gesellschaftlichen Chancen zu ermöglichen. Denn wenn wir die Arbeitskraft der Frauen als unverzichtbar ansehen, dann müssen wir Ihnen auch dieselben Aufstiegsmöglichkeiten bieten.

Gesetzliche Verankerung von Gleichstellungsbeauftragten

Wir wollen die Chancengleichheit von Frauen und Männern vor allem auch auf der kommunalen Ebene stärken. Es steht zwar außer Frage, dass sich bereits bisher viele Kommunen aktiv für die Gleichberechtigung einsetzen. Allerdings ist der Fortschritt noch nicht überall erkennbar. Daher wird die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten nun erstmals im ChancenG verankert. In den 44 Stadt- und Landkreisen sowie allen Städten mit einer Einwohnerzahl ab 50 000 wird die Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten künftig verpflichtend.

Diese gesetzliche Verpflichtung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ist ein längst überfälliger Schritt zur Verwirklichung der Chancengleichheit. Denn Baden-Württemberg ist das letzte Bundesland, das dieser Notwendigkeit nachkommt.

Um ihre Aufgaben effektiv ausführen zu können, erhalten die Gleichstellungsbeauftragten gezielte Beteiligungsrechte. Denn die Gleichstellungsbeauftragten haben vielfältige Aufgaben. Einerseits beraten sie die Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden in Fragen der Chancengleichheitspolitik und arbeiten mit der Verwaltung zusammen. Andererseits sind sie neben diesen Aufgaben auch behördenextern tätig.

Chancengleichheit umfasst also nicht nur die allgemeine Förderung von Frauen in der Dienststelle, sondern auch außerhalb.

Frauenquote in Gremien

Ein weiterer Schwerpunkt bei der Novellierung des ChancenG war die Förderung der Chancengleichheit bei der Besetzung von Gremien. Frauen sind auch in diesem Bereich stark unterrepräsentiert und die bisherigen Regelungen haben sich als nicht hinreichend wirksam erwiesen.

Bei der Besetzung in Gremien, für die dem Land ein Berufungs-, Entsende- oder Vorschlagsrecht zusteht, wird kurzfristig ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent zwingend gesetzlich verankert. Langfristig aber bleibt selbstverständlich das Ziel der Besetzung zu gleichen Anteilen bestehen.

Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Ein weiteres – auch mir persönlich – wichtiges Anliegen war die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Dabei darf nicht vergessen werden, dass diese Thematik keineswegs nur Frauen betrifft.

Ich verschließe mich selbstverständlich nicht der Tatsache, dass beispielsweise die Teilzeitarbeit noch immer eine Domäne der Frauen ist. Allerdings besteht bei vielen, gerade jüngeren Männern der Wunsch, sich verstärkt auch in die Familienaufgaben einzubringen. Anders als noch vor Jahren legt die Generation Y großen Wert darauf, Karriere und Familie optimal miteinander zu verbinden.

Diesen Bedürfnissen müssen wir nachkommen.

Die Dienststellen sind daher aufgefordert, Rahmenbedingungen anzubieten, welche Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf erleichtern. Diese Thematik wird auch durch die Aufnahme eines neuen Ab-schnittes stärker in den Vordergrund gerückt. Familien- und pflegefreundliche Arbeitszeitmodelle müssen in Zukunft selbstverständlich sein.

Zudem wird im Hinblick auf den demografischen Wandel der Begriff der Pflege erstmals in das Gesetz aufgenommen.

Weitere Neuregelungen

Mit der Novellierung des ChancenG werden darüber hinaus die Rechte der Beauftragten für Chancengleichheit und deren Stellvertreterin ausgeweitet und gestärkt.

Die Beauftragten für Chancengleichheit unterstützen ihre Dienststellen bei der Umsetzung des ChancenG und übernehmen damit eine wichtige Aufgabe bei der Verwirklichung der Chancengleichheit.

Da bereits bei Stellenausschreibungen und Personalauswahlgesprächen wichtige Weichen gestellt werden, ist eine stärkere Einbindung in den Bewerbungsprozess unerlässlich.

Mit den steigenden Anforderungen und Aufgaben muss zukünftig die Möglichkeit bestehen, auch der Stellvertreterin Aufgaben zur eigenständigen Erledigung zu übertragen.

Zudem wird der Bilanzbericht in seiner bisherigen Form aufgegeben. Zweifels-ohne bot dieser Bericht einen umfassenden Blick auf die bisherigen Fortschritte. Von der Veröffentlichung der künftigen Chancengleichheitspläne erhoffe ich mir aber eine größere Transparenz und auch öffentlichen Druck, dieser Pflicht tatsächlich nachzukommen.

Ferner wurde erstmals ein Anreiz zum Beseitigen der Unterrepräsentanz imple-mentiert. Soweit die Dienststellen die Unterrepräsentanz auf sämtlichen Ebenen nahezu beseitigen, werden sie von der Verpflichtung zur Erstellung des Chancengleichheitsplans und des Zwischenberichts nach drei Jahren entbunden.

Schluss

Die Neufassung des ChancenG kann nicht das Ende unserer Anstrengungen sein. Wir müssen immer wieder neu darüber nachdenken, welche Strukturen und Ressourcen wir benötigen, um Teilhabe und Gleichberechtigung zu erreichen.

Aber ich bin mir sicher: Die Neufassung des ChancenG ist ein entscheidender und bedeutsamer Schritt in die richtige Richtung!

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