Gesundheit

Tag der Organspende

Will ich Organspender werden? Mit dieser Frage werden sich die Menschen in Baden-Württemberg künftig regelmäßig auseinandersetzen. Die im Mai vom Bundestag verabschiedete Reform der Organspende sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über ihre Krankenkassen befragt werden, ob sie zu einer Organspende bereit sind. „Ich hoffe, dass von dem neuen Transplantationsgesetz ein deutliches Signal ausgeht und die Zahl der Spender steigt“, sagte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter am Tag der Organspende (2.Juni). Die Ministerin rief die Menschen dazu auf, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich mit Angehörigen auszutauschen.

In Baden-Württemberg warten etwa 1.500 Menschen auf ein Spenderorgan. Dieser Zahl standen 2011 lediglich 115 Organspender gegenüber. Ministerin Altpeter erklärt diese niedrige Spendenbereitschaft zum Teil mit Ängsten und Unsicherheiten in der Bevölkerung. Wichtig sei, die Menschen in Sachen Organspende umfassend aufzuklären. Studien belegten, dass gute informierte Menschen eher einen Organspendeausweis ausfüllten. „Nur wer informiert ist, kann eine überlegte Entscheidung zur Organspende treffen und sie seiner Familie mitteilen“, so die Ministerin. Altpeter begrüßte, dass mit dem neuen Gesetz künftig alle Krankenversicherten regelmäßig umfassend über das Thema informiert werden.

Altpeter betonte, dass durch das neue Gesetz niemand verpflichtet werde, seine Organe zu spenden. „Niemand kann gezwungen werden, überhaupt eine Erklärung abzugeben. Man kann Ja oder Nein sagen oder gar nichts“, so die Ministerin. Viele Menschen hätten zudem die Befürchtung, als Patienten schlechter behandelt und vorzeitig für tot erklärt zu werden, wenn Sie in eine Organspende eingewilligt hätten. Diese Sorge müsse niemand haben. „Erst dann, wenn das Leben des Spenders nicht mehr zu retten sei, darf eine Organspende in Deutschland umgesetzt werden“, sagte Altpeter.

Nach wie vor liegt in den Krankenhäusern bei den meisten Entscheidungen über eine mögliche Organspende keine persönliche Entscheidung des verstorbenen Patienten vor. Die Angehörigen stehen dann vor der schwierigen Aufgabe, diese Entscheidung in einer extremen Situation treffen zu sollen. Deshalb sei es wichtig, den persönlichen Willen für den Fall der Fälle bereits im Vorfeld fest zu halten. Dies sei in einem Organspendeausweis und der Patientenverfügung möglich, so die Ministerin.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
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