Pflege

Zur aktuellen Diskussion um die Landesheimbauverordnung und die Pflege

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha

Knapp 400.000 Menschen sind in Baden-Württemberg auf Pflege angewiesen. Angesichts des demographischen Wandels wird diese Zahl in den kommenden Jahren weiter steigen. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha appellierte deshalb an alle Verantwortlichen, gemeinsam die Weichen für eine menschenwürdige und zukunftsfeste Pflege in Baden-Württemberg zu stellen.

„Wenn in Deutschland aktuell über das Thema Pflege diskutiert wird, dann meistens negativ und versehen mit alarmistischen Vokabeln wie Notstand oder Kollaps. Unbestritten ist, dass vielerorts qualifizierte Pflegekräfte fehlen und enorme Herausforderungen vor uns liegen. Klar ist jedoch auch, dass die Pflegerinnen und Pfleger bereits heute eine herausragende Arbeit leisten und sich auch auf Seiten der Pflegeheime in den letzten Jahren viel zum Positiven gewandelt hat“, so Minister Lucha. „Ich rufe alle Akteure in der Pflege dazu auf, sich zu einer Kultur der Verantwortungsgemeinschaft zu bekennen und das derzeitige gesellschaftliche und politische Interesse an dem Thema zu nutzen.“

Ziel der Landesregierung sei es, die Versorgungslandschaft für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf so vielfältig zu gestalten, wie deren Lebensstile und Bedürfnisse heute sind. Neben der stationären Pflege seien dies immer stärker nachgefragte, vom Land mit 7,6 Millionen Euro geförderte Angebote der Kurzzeitpflege sowie der Pflege und Unterstützung von Menschen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, die in einem ausgewogenen Verhältnis zu einer modernen Pflegestruktur für Baden-Württemberg entwickelt werden müssen. Stationäre und ambulante Pflegeangebote dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, so der Minister: „Wichtig ist, dass Pflege überall personenzentriert gestaltet wird, also in Würde, Solidarität und entlang der Bedarfe und Bedürfnisse der älteren Menschen.“

Umsetzung der Landesheimbauverordnung auf einem guten Weg

Die Landesheimbauverordnung ist im Jahr 2009 unter der damaligen Arbeits- und Sozialministerin Monika Stolz in Kraft getreten. Seitdem sind die Vorgaben der Landesheimbauverordnung bekannt. Einrichtungsträger hatten entsprechend Zeit, sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Die Verordnung hat insbesondere das Ziel, ein modernes Verständnis einer humanen stationären Versorgung und Betreuung umzusetzen – dazu gehört die Achtung der Würde, der Persönlichkeit und der Individualität der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.

Sozialminister Manne Lucha wies darauf hin, dass Stand heute bereits über die Hälfte der Pflegeheimträger die Vorgaben der Landesheimbauverordnung erfüllten oder einen Befreiungsbescheid beziehungsweise einen Bescheid über die Verlängerung der Übergangsfrist erhalten hätten. Das Ministerium für Soziales und Integration habe die Pflegeheimträger in der Vergangenheit regelmäßig dazu aufgerufen, sich rechtzeitig mit den zuständigen Aufsichtsbehörden in Verbindung zu setzen, um Rechtssicherheit zu erhalten.

„Dass sich knapp zehn Prozent der Träger im Jahr 2019 noch nicht mit den Aufsichtsbehörden in Verbindung gesetzt haben, ist für mich unverständlich. Ich appelliere an diese Träger, dies jetzt schnell nachzuholen“, so der Minister. „Die verbleibenden Träger befinden sich überwiegend in gutem Austausch mit den Aufsichtsbehörden und werden zum großen Teil vor Ablauf der Übergangsfrist Rechtssicherheit haben. Das wird uns tagtäglich von den zuständigen Aufsichtsbehörden zurückgespiegelt.“

Lucha sagte weiter: „Der Fehlglaube mancher, die Politik werde auf der Zielgraden noch einknicken, hat sicherlich dazu beigetragen, dass manche Träger sich erst sehr spät mit der Umsetzung der Landesheimbauverordnung befasst haben.“

Lucha sucht nochmals Gespräch mit Sozialhilfeträgern

Positiv würdigt Lucha ebenso wie viele Träger die Nutzung der Ermessensspielräume der Landesheimbauverordnung: „Bereits über 350 erteilte Befreiungsentscheidungen und verlängerte Übergangsfristen belegen doch eindrucksvoll, dass diese Spielräume genutzt werden.“ Einen Freifahrtschein will der Minister den verbleibenden Einrichtungen aber nicht erteilen. „Das wäre gegenüber den Trägern, die sich rechtzeitig auf den Weg gemacht haben, ein böser Tritt vor das Schienbein.“

Die Kritik von Trägerverbänden, dass insbesondere die Auseinandersetzung mit den Sozialhilfeträgern gelegentlich schwierig sei, ist beim Sozialminister angekommen. „Es war immer unsere klare Position, dass mit der Umsetzung der Landesheimbauverordnung verbundene notwendige Kosten vollständig refinanziert werden müssen. Wir werden hierzu nochmals das Gespräch mit dem Sozialhilfeträger suchen“, so Lucha abschließend.