Publikation

Widerspruch gegen die Meldung von Krebserkrankungs-, -verlaufsdaten und -therapiedaten an das Krebsregister Baden-Württemberg

Patienten haben das Recht, der Meldung an das Krebsregister Baden-Württemberg jederzeit gegenüber ihrem Arzt zu widersprechen. In diesem Fall hat der behandelnde Arzt die Meldung zu unterlassen oder aber, falls die Meldung bereits erfolgt ist, die Löschung der Daten unverzüglich zu veranlassen.

Herausgeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Publikationsart: Faltblatt
Seitenzahl: 2