Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg sind bei Landeserstaufnahmeeinrichtungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristete Vollzeit- und Teilzeitstellen für
Ärztinnen/Ärzte (w/m/d) zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet gehören alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz und dem Asylgesetz. Es handelt sich dabei insbesondere um Untersuchungen nach dem Asyl- und Infektionsschutzgesetz in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und Flüchtlinge an den Standorten
Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald: Kennziffer: 301-LEA01
Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg
Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Herr Dr. Kappert (Tel.: 0761 2187-3000)
Landratsamt Ostalbkreis: Kennziffer: 112-LEA01
Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen
Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Frau Dr. Rohr, Tel.: 07361 503-1150.
Landratsamt Sigmaringen: Kennziffer: 408-LEA01
Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen
Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Frau Dr. Haag-Milz, Tel.: 07571 102-6400.
Landratsamt Tübingen: Kennziffer: 402-LEA01
Landeserstaufnahmeeinrichtung Tübingen
Auskünfte zu fachlichen Fragen erteilt Frau Dr. Walter-Frank, Tel.: 07071 207-3301
Erfahrungen in den Bereichen Hygiene, Allgemeinmedizin, Innere Medizin, insbesondere Lungenheilkunde oder Kinderheilkunde sind von Vorteil.
Sie sind entscheidungsfreudige approbierte Ärztinnen und Ärzte mit möglichst 24-monatiger Tätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und einem nachhaltigen Interesse an der beschriebenen Aufgabe. Zudem besitzen Sie eine hohe analytische Kompetenz, arbeiten effizient, sind lösungsorientiert und kommunizieren souverän sowie wertschätzend. Sofern Sie zudem Freude am interdisziplinären Arbeiten haben sowie zuverlässig, verantwortungsbewusst und teamfähig sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
In den meisten Gesundheitsämtern wird die Teilnahme am infektiologischen Dienst erwartet.
Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des TV-L. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass für Personen, die in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig werden sollen, in welchen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, vor Einstellung eine Nachweispflicht hinsichtlich einer Immunisierung gegen Masern besteht. Bei Nichtvorlage eines geeigneten Nachweises besteht ein berufliches Beschäftigungsverbot. Eine Einstellung im Öffentlichen Gesundheitsdienst ist dann aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Liegt eine medizinische Kontraindikation gegen eine der aufgeführten Impfungen vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Weitere Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg finden Sie unter Informationen zur Impfpflicht im OeGD.
Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei Frau Hesse-Dahlheimer (Tel.: 0711 123-3752).
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes zu. Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hierzu finden Sie unter Datenschutz bei Bewerbungen.
Bei Interesse bitten wir um Ihre Bewerbung bis zum
07.04.2023
unter Angabe der entsprechenden Kennziffer über unser Online-Bewerbungsportal.
Bewerbungen per Post oder E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsfrist: 07.04.2023