Runder Tisch Prostitution

Situation von Menschen in der Prostitution verbessern

Konstituierende Sitzung des „Runden Tisches Prostitution“ mit Minister Manne Lucha und Staatssekretärin Bärbl Mielich.
Konstituierende Sitzung des „Runden Tisches Prostitution“ mit Minister Manne Lucha und Staatssekretärin Bärbl Mielich.

Mit dem Prostituiertenschutzgesetz wurden vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 erstmals umfassende Rechte und Pflichten für Prostituierte und Betreiber im Prostitutionsgewerbe eingeführt. Um die Umsetzung des Gesetzes in Baden-Württemberg zu begleiten, hat die Landesregierung einen „Runden Tisch Prostitution“ ins Leben gerufen.

Um Menschen vor Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation derjenigen, die in der Prostitution tätig sind, zu verbessern, ist am 1. Juli 2017 das Prostituiertenschutzgesetz bundesweit in Kraft getreten. Seitdem müssen Prostituierte ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anmelden, und Betreiberinnen und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

Um die Umsetzung des Gesetzes in Baden-Württemberg intensiv zu begleiten, hat die Landesregierung einen „Runden Tisch Prostitution“ ins Leben gerufen. Das hatten die beiden Regierungsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

Ziel des Gremiums ist es, die Situation von Menschen in der Prostitution nachhaltig zu verbessern, sie vor Ausbeutung zu schützen und deren rechtliche und soziale Situation zu verbessern.

Konstituierende Sitzung des Runden Tisches Prostitution

Am 5. Dezember 2019 fand in Anwesenheit von Minister Manne Lucha und Staatssekretärin Bärbl Mielich die konstituierende Sitzung des Runden Tisches Prostitution in Stuttgart statt. An der Sitzung nahmen neben Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und dem Hilfesystem auch Sexarbeitende und Vertreterinnen und Vertreter von Prostitutionsbetrieben teil. Unter der Moderation des Ministeriums für Soziales und Integration bringen die Teilnehmenden ihre Expertise und Erfahrungen ein und erarbeiten gemeinsam Handlungsstrategien.

Liste der teilnehmenden Institutionen und Verbände:

  • Frauenpolitische Sprecher*innen der Landtagsfraktionen
  • Landesfrauenrat Baden-Württemberg
  • Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, auch als übergeordnete Behörde der polizeilichen Behörden und des Landeskriminalamts
  • Ministerium für Justiz und für Europa
  • Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes Baden-Württemberg
  • Städtetag Baden-Württemberg
  • Gemeindetag Baden-Württemberg
  • Landkreistag Baden-Württemberg
  • Fachberatungsstellen für Prostituierte und für Opfer von Menschenhandel
  • Expertinnen und Experten aus der Praxis und Wissenschaft
  • Bundesverband sexuelle Dienstleistungen e. V.
  • Unternehmerverband Erotik Gewerbe Deutschland e. V.
  • Berufsverband erotische & sexuelle Dienstleistungen e. V.

Auf Bundesebene soll am 1. Juli 2022 eine Evaluation starten, die sich mit den Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes befasst und deren Ergebnisse bis spätestens 2025 dem Bundestag vorzulegen sind. Der Runde Tisch Prostitution in Baden-Württemberg wird sich in regelmäßigen Abständen zum Erfahrungsaustausch treffen.