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Aktuelle Corona-Regelungen und Empfehlungen auf einen Blick

Zum 1. März 2023 hat die Landesregierung Baden-Württemberg alle Corona-Regelungen aufgehoben. In einigen Bereichen gelten jedoch nach Bundesrecht weiterhin Maskenpflichten. Hier finden Sie die aktuellen Corona-Regeln und Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19 und weiteren Atemwegserkrankungen auf einen Blick.

Ab 1. März 2023 gibt es in Baden-Württemberg keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen. Sämtliche auf Landesebene infektionsschutzrechtlich angeordneten Maskenpflichten sowie bundesweit alle Testnachweispflichten endeten mit Ablauf des 28. Februar 2023. Es handelt sich hierbei um einen weiteren wichtigen Schritt hin zu noch mehr Eigenverantwortung.

In einigen Bereichen gelten jedoch nach Bundesrecht weiterhin Maskenpflichten. So gilt beispielsweise für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen noch die FFP2-Maskenpflicht. Nach dem Infektionsschutzgesetz gelten diese Regelungen bis zum Ablauf des 7. April 2023.

Übersicht zu infektionsschutzrechtlichen Maskenpflichten ab 1. März 2023 (PDF)

Regelungen

In Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen gilt aufgrund bundesrechtlicher Regelungen grundsätzlich für alle Besucherinnen und Besucher, die die Einrichtung betreten, FFP2-Maskenpflicht.

In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken gilt grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher.

Empfehlungen

Wer krank ist bleibt zu Hause!
Damit schützen Sie Ihre Mitmenschen vor einer möglichen Ansteckung. Dies gilt insbesondere bei starken Symptomen.

Nehmen Sie grundsätzlich bei einem Verdacht auf eine Infektion Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, beispielsweise durch das Tragen einer Maske.

Impfen lassen
Bleiben Sie dran und halten Sie Ihren Impfschutz aktuell! Die COVID-19-Impfung schützt sehr gut vor einem schweren COVID-19-Krankheitsverlauf. Auf der Website des Robert Koch-Instituts finden Sie ein FAQ zur COVID-19-Impfung. Checken Sie Ihre weiteren Impfungen: Auch gegen andere Atemwegserreger, zum Beispiel Influenza, kann man sich impfen lassen.

AHA+L:
Insbesondere im Umgang mit vulnerablen Personengruppen ist weiterhin Rücksicht geboten. Die AHA+L Maßnahmen können dabei helfen, das Risiko einer Ansteckung zu verringern. Auf deren Einhaltung sollten vor allem vulnerable Personen sowie Personen, die Kontakt zu ihnen haben, achten. Die Abkürzung AHA+L bedeutet:

Abstand halten
Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen kann das Risiko einer Ansteckung verringern.

Hygieneregeln einhalten
Das Einhalten von Hygieneregeln kann ebenfalls vor einer Ansteckung schützen. Hierzu gehört beispielsweise, sich regelmäßig die Hände gründlich zu waschen und – wenn kein Taschentuch greifbar ist – in die Armbeuge zu husten oder niesen.

Im Alltag Maske tragen
Um sich vor einer Ansteckung zu schützen, kann es in bestimmten Situationen im Alltag etwa bei großen Menschenansammlungen oder in geschlossenen Räumen weiterhin sinnvoll sein, eine Maske zu tragen. Medizinische Masken, oft auch OP-Masken genannt, schützen dabei vor allem die Mitmenschen (Fremdschutz). FFP-Masken bieten neben dem Fremdschutz auch einen Schutz für die Trägerin oder den Träger. Dabei sollte auf einen möglichst gut am Gesicht anliegenden Sitz der Maske geachtet werden.

Regelmäßig Lüften
Regelmäßiges und gründliches Lüften von Innenräumen kann die Konzentration von Viren in der Luft und damit auch das Risiko einer Ansteckung mit diesen Viren reduzieren.