Zum 1. März 2023 hat die Landesregierung Baden-Württemberg alle Corona-Regelungen aufgehoben. In einigen Bereichen gelten jedoch nach Bundesrecht weiterhin Maskenpflichten. Hier finden Sie die aktuellen Corona-Regeln und Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19 und weiteren Atemwegserkrankungen auf einen Blick.
Ab 1. März 2023 gibt es in Baden-Württemberg keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen. Sämtliche auf Landesebene infektionsschutzrechtlich angeordneten Maskenpflichten sowie bundesweit alle Testnachweispflichten endeten mit Ablauf des 28. Februar 2023. Es handelt sich hierbei um einen weiteren wichtigen Schritt hin zu noch mehr Eigenverantwortung.
In einigen Bereichen gelten jedoch nach Bundesrecht weiterhin Maskenpflichten. So gilt beispielsweise für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen noch die FFP2-Maskenpflicht. Nach dem Infektionsschutzgesetz gelten diese Regelungen bis zum Ablauf des 7. April 2023.
Übersicht zu infektionsschutzrechtlichen Maskenpflichten ab 1. März 2023 (PDF)
Regelungen
AHA+L:
Insbesondere im Umgang mit vulnerablen Personengruppen ist weiterhin Rücksicht geboten. Die AHA+L Maßnahmen können dabei helfen, das Risiko einer Ansteckung zu verringern. Auf deren Einhaltung sollten vor allem vulnerable Personen sowie Personen, die Kontakt zu ihnen haben, achten. Die Abkürzung AHA+L bedeutet: