Ehrenamt und Selbsthilfe

Alltagsunterstützung in der Pflege

Ältere Menschen wollen so lange wie möglich in ihrem sozialen Umfeld leben – auch wenn sie Unterstützung und Pflege brauchen. Derzeit versorgen 1.203 ambulante Pflegedienste und über 900 ehrenamtliche Angebote zur Unterstützung im Alltag und Initiativen des Ehrenamts im Land pflegebedürftige Menschen und entlasten pflegende Angehörige.

Während sich die ambulanten Pflegedienste vor allem aus den Leistungen der Sozialversicherungen (SGB V, SGB XI) finanzieren, fördert das Land Maßnahmen im Vorfeld und Umfeld der Pflege, die nach wie vor auf öffentliche Förderung angewiesen sind. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsvorschrift des Sozial- und Integrationsministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen (VwV-Ambulante Hilfen).

Förderung für Unterstützungsangebote im Alltag

Gute Pflege zu Hause braucht auch ergänzende Unterstützung durch einfache Angebote zur Alltagsbewältigung. Die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO der Landesregierung vom 17. Januar 2017, GBl. S. 49) ist die Grundlage einer breiten Palette vielfältiger – insbesondere ehrenamtlicher – Angebote und Initiativen für von Pflege Betroffene. Diese reichen von den Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenzerkrankungen und dem „offenen Ohr“ für pflegende Angehörige in belastenden Pflegesituationen bis hin zu Serviceangeboten rund um den Haushalt – wie Hilfen beim Reinigen der Wohnung, bei der Kehrwoche oder dem Schneeräumen.

Gefördert werden:

  • Dienste für Familienpflege und Dorfhilfe
  • Betreuungsgruppen für demenzkranke Menschen
  • Häusliche Betreuungsdienste für demenzkranke Menschen
  • Ehrenamtliche Initiativen für pflege- und hilfebedürftige Menschen – Seniorennetzwerke und Pflegebegleiter-Initiativen

Aus Mitteln des Landes, der Kommunen und der Pflegeversicherung werden jährlich über 900 Angebote und Initiativen gefördert. Zusätzlich tragen Modellvorhaben dazu bei, neue Versorgungsstrukturen und  -konzepte zu entwickeln und zu erproben, damit Pflege noch besser wird. Insgesamt stellte das Land jährlich 4,2 Millionen Euro für Maßnahmen im Vorfeld und Umfeld der Pflege zur Verfügung.

Die Unterstützungsangebote-Verordnung und eine dazugehörige Begründung sowie die Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Ambulanten Hilfen stehen rechts zum Download zur Verfügung.

Auskunft und Unterstützung im Antragsverfahren gibt es für:

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
Fachstelle Unterstützungsangebote
c/o Alzheimer Gesellschaft
Baden-Württemberg e.V.
Friedrichstr. 10
70174 Stuttgart

Miriam Dignal

0711/248496-73

Miriam.dignal@usta-bw.de

Sabine Hipp
Schwerpunkt Demenz

0711/248496-62

sabine.hipp@alzheimer-bw.de

www.alzheimer-bw.de

Ehrenamt in der Pflege (Seniorennetzwerke)
Selbsthilfe in der Pflege (Pflegebegleiter und Sonstige Maßnahmen)


Agentur „Pflege engagiert“ des Landeseniorenrates Baden-Württemberg e. V.
Kriegerstr. 3
70191 Stuttgart

info@pflege-engagiert.de

Petra Kümmel

0162 6326 318

www.pflege-engagiert.de

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