Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sm.baden-wuerttemberg.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
  • teilweise Alternativtexte für grafische Bedienelemente (Beispiel: Slider auf Startseite)
  • teilweise falsche Auszeichnung von Strukturelementen
  • Bedienbarkeit eingeblendeter Inhalte (Beispiel: Ausklappmenü)
  • eindeutige Websitetitel und Bezeichnungen von Formularfeldern
  • Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
  • Syntax Programmiersprache
  • eindeutige Auszeichnung von Bedienelementen (Beispiel: Navigation, Publikationen)
  • Statusmeldungen bei Nutzeraktion (Beispiel: Bestellung von Publikationen)
  • Videos teilweise ohne Untertitel und Audiodeskription
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.

b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.09.2020 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.07.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Online-Redaktion
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

0711 123-0

internet@sm.bwl.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

0711 123 39375

schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Landeszentrum Barrierefreiheit

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.