Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

Neue geschützte Wohnformen für Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf

Mit dem neuen Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz - WTPG) ist Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter. Während das alte Landesheimgesetz nur die Alternative „Pflegeheim“ oder „Häuslichkeit“ kannte, fördert und ermöglicht das neue Gesetz eine bisher nie dagewesene Vielfalt von Wohn- und Versorgungsformen.

Ambulant betreute selbstverantwortete Wohngemeinschaften werden eine zusätzliche Säule neben dem Wohnen in den eigenen vier Wänden, trägerverantworteten ambulanten Wohngemeinschaften und stationären Einrichtungen im Land darstellen.

Zu den unterstützenden Wohnformen des neuen Gesetzes zählen:

Beratungsstelle für ambulant betreute Wohnformen

Zur Unterstützung dieser zukunftsfähigen Neuausrichtung der Wohn- und Pflegelandschaft im Land hat das Sozialministerium beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) für Baden-Württemberg die Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) errichtet.

Die Fachstelle übernimmt vielfältige Aufgaben der Information, Schulung, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit. Kommunale und regionale Beratungsstrukturen sollen durch die Fachstelle in die Lage versetzt werden, Nutzerinnen und Nutzer, Initiativen, Träger und Planungsverantwortliche beim Auf- und Ausbau von ambulant unterstützten Wohnformen zu beraten und zu begleiten.

Heimaufsicht

Die Schutzfunktion der Heimaufsicht ist im neuen Heimrecht (WTPG) flexibel und abgestuft geregelt. Vereinfacht gesprochen: Je weniger ein Mensch dazu in der Lage ist, seine Angelegenheit selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu regeln, umso größer ist sein Schutzbedarf und umso mehr ist die Heimaufsicht gefordert, diesen Schutz auch zu gewährleisten.

Mehr Transparenz

Die Träger stationärer Einrichtungen und ambulant betreuter Wohngemeinschaften müssen ihre Leistungsangebote allen Interessierten zugänglich machen. Bewohnerinnen und Bewohner sind schriftlich über Informations- und Beratungsmöglichkeiten sowie Beschwerdestellen zu informieren. Stationäre Einrichtungen müssen außerdem den Prüfbericht der Heimaufsicht auslegen und auf Antrag eine Kopie aushändigen (§ 8 WTPG).

Überprüfung der Qualität

Zur Sicherstellung der Qualität und damit zum Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen werden stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften durch die Heimaufsicht unangemeldet geprüft. In einer Wohngemeinschaft erfolgt diese Prüfung in den ersten drei Jahren jährlich, danach bei Kenntnis von Mängeln oder möglichen Gefahren (§§ 17 und 18 WTPG). In stationären Einrichtungen bleibt es bei dem jährlichen Prüfzyklus und Überprüfungen im Verdachtsfall.
Hat die Heimaufsicht im Rahmen ihrer Überprüfung Mängel festgestellt, berät sie den Träger (§ 21 WTPG). Wenn sofortige Maßnahmen erforderlich sind, um Beeinträchtigungen zu beseitigen oder drohende Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner abzuwenden, kann die Heimaufsicht dies anordnen (§ 22 WTPG).

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gibt für die Arbeit der Heimaufsichtsbehörden und den mit ihnen zusammenarbeitenden Gesundheitsämtern eine Orientierungshilfe heraus (Download siehe Seitenende).

Mitwirkung der Bewohner in stationären Einrichtungen

Die Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung sind berechtigt, in den Angelegenheiten, die ihr Leben im Heim berühren, mitzuwirken. Diese Mitwirkung erfolgt über den Bewohnerbeirat (§ 9 WTPG und Regelungen der Landesheimmitwirkungsverordnung), ein Fürsprechergremium oder einen Heimfürsprecher. Mitwirkung bedeutet Mitsprache, nicht Mitbestimmung. Das heißt, die Entscheidungsbefugnis und damit die Verantwortung für die Entscheidung bleibt beim Einrichtungsträger.

In Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium hat der Landesseniorenrat eine Broschüre zusammengestellt zur „Mitwirkung in Einrichtungen der stationären Altenpflege“. Die Veröffentlichung enthält Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen für Heimbeiräte, Fürsprechergremien und Heimfürsprecher sowie eine Mustergeschäftsordnung zur Wahl des Heimbeirats. Sie steht rechts auf dieser Website zum Herunterladen zur Verfügung.

Zwei Sprechblasen mit Fragezeichen und Textzeilen
  • FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG).

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