Nach dem erfolgreich verlaufenen Modellversuch wird sie 2025 sukzessiv in ganz Baden-Württemberg eingeführt. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte profitieren von ermäßigten Eintritten in verschiedenen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen.
Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
- Sie engagieren sich in einem der Landkreise Böblingen, Calw, Esslingen oder Ostalbkreis oder in einer der Städte Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Pforzheim, Stuttgart oder Ulm? Weitere Landkreise und kreisfreie Städte folgen sukzessive.
- Sie engagieren sich seit mindestens einem Jahr in hohem Maße für unsere Gesellschaft?
- Sie setzten sich in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl ein?
- Oder Sie arbeiteten in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt?
- Ihr Einsatz findet im öffentlichen Raum, also nicht im privaten oder familiären Umfeld statt und ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet?
Dann sind Sie zum Erhalt der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg berechtigt.
Einen garantierten Anspruch in den teilnehmenden Stadt- und Landkreisen haben:
- Juleica-Inhaberinnen und -inhaber
- Mitglieder in Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks sowie taktischer Einheiten/Einsatzeinheiten der Fachdienste des Katastrophenschutzdienstes des Landes (Paragraf 15 Absatz 1 Landeskatastrophenschutzgesetz)
- Freiwilligendienstleistende
Welche Vergünstigungen gibt es?
Die Liste wird fortlaufend um neue teilnehmende Einrichtungen ergänzt.
Die teilnehmenden Einrichtungen der Kommunen finden Sie über den Internetauftritt der jeweiligen Kommune (Links siehe nächster Absatz).
Wo und wie erhalte ich die Ehrenamtskarte?
Informationen, wie Sie die Ehrenamtskarte beantragen können, finden Sie auf dem Internetauftritt der jeweiligen Kommune (auch diese Auflistung wird fortlaufend ergänzt):
FAQ zur Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Die Ehrenamtskarte Baden-Württemberg ist zu einem echten Erfolgsmodell geworden: Bereits mehr als 25.000 Karten sind bislang ausgegeben, rund die Hälfte davon alleine in diesem Jahr. Sie ist ein Zeichen der Anerkennung für besonders ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement und berechtigt bislang zur Nutzung von rund 300 Angeboten im Land, insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport. Die Angebote reichen von ermäßigtem oder freiem Eintritt bis hin zur Teilnahme an Sonderaktionen. Hier finden Sie Antworten auf einige besonders häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet, haben Sie die Möglichkeit, uns über unsere Bürgerreferenten zu kontaktieren. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten.
Antworten auf häufige Fragen (Stand September 2026)
Mit der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg wird das Engagement von Menschen gewürdigt werden, die sich in hohem Maße ehrenamtlich für das Gemeinwesen engagieren. Die Ehrenamtskarte ist ein Ausdruck der Wertschätzung für diese Arbeit, die bei den Rettungsdiensten, im Sport, in der Jugend- und Seniorenarbeit, in der Kultur-, Sozial- oder Stadtteilarbeit, in der Kommunalpolitik und in vielen anderen Bereichen ehrenamtlich erbracht wird. Die ehrenamtliche Arbeit stärkt unsere Gesellschaft und unsere Demokratie und ist für das Funktionieren unseres Gemeinwesens unverzichtbar.
Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg ist, dass der Stadt- oder Landkreis, in dem das Ehrenamt erbracht wird, Teil des Netzwerkes „Ehrenamtskarte Baden-Württemberg“ ist – also eine Kooperationsvereinbarung mit dem zuständigen Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit abgeschlossen hat. Darüber hinaus ist der Nachweis zu erbringen, dass für das Ehrenamt mindestens 200 Stunden jährlich geleistet werden. Es können auch mehrere Ehrenämter zusammengefasst werden, die in der Summe 200 Stunden jährlichen Einsatz erbringen. Zudem können Ehrenamtliche die Ehrenamtskarte Baden-Württemberg erhalten, die sich im Rahmen eines zeitlich befristeten Projekts im Umfang von mindestens 100 Stunden in den letzten zwölf Monaten engagiert haben.
Ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement ist nach unserem Verständnis eine unentgeltliche und freiwillige Tätigkeit, die dem Gemeinwohl dient. Sie erfolgt in Vereinen, sozialen Einrichtungen, Initiativen, Verbänden, Nachbarschaften, Hilfsorganisationen oder Rettungsdiensten und anderes mehr mit dem Ziel, Verantwortung zu übernehmen, Menschen zu helfen, die Gesellschaft und das soziale Miteinander mitzugestalten.
Ein Formular zur Bescheinigung des Engagements kann bei der Antragstellung in Form eines Einzelantrags auf der Homepage der Kommune heruntergeladen werden. Darauf sind die geleisteten Stunden von einer entsprechend autorisierten Person der Einrichtung beziehungsweise des Vereins oder Verbandes, für den das Ehrenamt geleistet wird, zu bestätigen (zum Beispiel Vorsitzende oder Vorsitzender, Einrichtungsleitung). Bei mehreren ehrenamtlichen Einsatzstellen kann das Formular kopiert werden. Jede Einsatzstelle bescheinigt die dort geleisteten Stunden – die in der Summe 200 Stunden im Jahr ergeben müssen. Die Ehrenamtskarte Baden-Württemberg hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Vereine und Organisationen können für ihre Ehrenamtlichen auch einen Sammelantrag stellen.
Darüber hinaus können Ehrenamtliche die Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich mit einem Umfang von mindestens 100 Stunden im Jahr für ein (zeitlich begrenztes) Projekt engagieren. Eine solche Ehrenamtskarte ist für ein Jahr gültig.
Nein. Aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, der Rettungsdienste, des DLRG oder der Bergwacht, Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz (siehe hierzu auch Paragraf 15 Absatz 1 Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG), sowie Inhaberinnen und Inhaber der JULEICA oder Freiwilligendienstleistende (FSJ, FÖJ, BFD) benötigen keinen Stundennachweis. Es genügt, wenn die Leitung der (Teil-)Organisation die Zugehörigkeit der Person zur entsprechenden Einheit beziehungsweise Organisation bestätigt.
Nein. Die Ehrenamtskarte kann mit einem einfachen Antrag angefordert werden. Diesem ist die Bescheinigung über die geleisteten Stunden beizufügen. Die Ehrenamtskarte wird nach der Bewilligung per Post zugestellt oder digital über die Ehrenamtskarten-App bereitgestellt. Empfohlen wird die direkte Übergabe der Ehrenamtskarte durch die Kommune (zum Beispiel die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister im Rahmen einer Versammlung, einer Feier oder der Woche des Bürgerschaftlichen Engagements).
Es ist das Ziel, besonders umfangreiches Engagement zu fördern – also Personen, die einen überdurchschnittlichen Einsatz leisten. Dafür werden 200 Stunden – auch von den Ehrenamtlichen selbst – als angemessen betrachtet. Für ein projektbezogenes Ehrenamt werden 100 Stunden zugrunde gelegt.
Nein. Die öffentlichen und privaten Akzeptanzstellen sind Partner der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg und unterstützen das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement. Häufig berichten Einrichtungen von einer Win-Win-Situation, das heißt viele Menschen werden als Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte durch die damit gewährten Ermäßigungen erst motiviert, die Museen und Einrichtungen zu besuchen, die sie ohne Ehrenamtskarte nicht besucht hätten. Dabei kommen die Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber in der Regel nicht alleine, sondern in Begleitung von Partnern und/oder Familie, die dann ihrerseits den regulären Eintrittspreis entrichten. Dadurch entsteht sogar ein Mehrwert für die Einrichtungen.
Nein. Die Personalkosten im Umfang einer halben Stelle werden vom Land mit einem jährlichen Betrag von 45.600 Euro getragen. Ab dem Jahr 2027 wird dieser Betrag mit zwei Prozent dynamisiert. Darüber hinaus gewährt das Land den Flächenlandkreisen einen weiteren Zuschuss für die Einführung der Ehrenamtskarte im ersten Halbjahr in Höhe von 45.100 Euro per annum, so dass ein möglicher Mehraufwand in den Landkreisen ebenfalls abgedeckt ist. Sachkosten (Kartendrucker und Erstausstattung) werden ebenfalls vom Land finanziert und bereitgestellt. Mögliche weitere Zuschüsse (zum Beispiel für Werbemaßnahmen) werden gegebenenfalls darüber hinaus vom Land, je nach Haushaltssituation, zur Verfügung gestellt. Die Weiterfinanzierung ist in der Mittelfristigen Haushaltsplanung, auch über den laufenden Haushalt hinaus, gesichert. Eine enge Unterstützung bei der Etablierung der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg vor Ort erfolgt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Referat „Bürgerschaftliches Engagement“.
Dies ist grundsätzlich möglich. In der Stadt Ulm wird dies bereits praktiziert, denn dort kümmert sich der Verein „Freiwilligenagentur engagiert in Ulm e. V.“ um die Umsetzung der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg (Antragstellung, Genehmigung, Ausgabe der Ehrenamtskarten, Akquirierung von kommunalen Akzeptanzstellen). Dieser berichtet regelmäßig im Ulmer Gemeinderat über die Umsetzung und die Weiterentwicklung. Voraussetzung ist, dass der Stadt- oder Landkreis eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit abschließt. Im Innenverhältnis kann der Stadt- oder Landkreis die Durchführung der Aufgabe dann delegieren und beispielsweise einem Verein die Kostenerstattung des Landes zukommen lassen. Das bietet den Vorteil, dass die Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung nicht für eine weitere Aufgabe zuständig ist, aber die vielen Ehrenamtlichen dennoch die entsprechende Wertschätzung für ihr Engagement erfahren und die Ermäßigungen der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg im ganzen Land in Anspruch nehmen können. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass ein Stadt- oder Landkreis die Aufgabe für seinen Nachbarkreis mit übernehmen kann.